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Prozess gegen BND-MitarbeiterKronzeuge sagt aus

Ein BND-Mitarbeiter soll Informationen an Russland verkauft haben, er steht wegen Landesverrats vor Gericht. Am Mittwoch sagte ein Mitangeklagter aus.

Foto: Hannibal Hanschke/reuters

Im Prozess gegen einen BND-Mitarbeiter wegen mutmaßlicher Russland-Spionage hat ein Mitangeklagter am Mittwoch vor dem Berliner Kammergericht ausgesagt. Beiden wird besonders schwerer Landesverrat vorgeworfen, ihnen drohen mehrere Jahre Haft.

Der ehemalige BND-Mann Carsten L. soll während des Ukrainekriegs interne Dokumente des BNDs entwendet und diese seinem Bekannten und Mitangeklagten Arthur E. übergeben haben. Der Geschäftsmann hätte die Dokumente daraufhin nach Moskau gebracht und dort dem russischen Inlandsgeheimdienst FSB übergeben. Dafür sollen die beiden vom russischen Geheimdienst 450.000 Euro beziehungsweise 400.000 Euro bekommen haben.

Ende Dezember 2022 hatte die Bundesanwaltschaft erst Carsten L. festnehmen lassen, kurz danach auch Arthur E. Während L. zu den Vorwürfen bislang schweigt, hatte E. schon zuvor vor Ermittlern ausgesagt. Am Mittwoch wiederholte er vor Gericht vorherige Aussagen.

Er erklärte, er hätte L. auf einem Sportplatz in Bayern kennengelernt. Anfangs habe er versucht, durch L.s Hilfe einem befreundeten russischen Geschäftsmann einen Aufenthaltstitel in Deutschland zu verschaffen. Außerdem wollte er mit der Unterstützung des BND-Manns einzelnen russischen Geschäftsleuten helfen, von der EU-Sanktionsliste herunterzukommen. E. wollte nach eigenen Angaben auch V-Mann des BND werden.

Im Herbst 2022 habe L. ihm Dokumente „für Russland“ angeboten. Das Material habe E. nach Moskau transportiert und übergeben. Im Gegenzug brachte E. nach eigenen Angaben „Umschläge“ aus Moskau mit.

Nach dieser Erklärung E.s unterbrach der Vorsitzende Richter Detlev Schmidt die Sitzung bis zum Donnerstag, um einen Fragenkatalog zu strukturieren. Beide Angeklagte stehen seit Dezember 2023 vor Gericht. Beim Verhandlungsauftakt war ein verbotener Briefwechsel zwischen ihnen bekannt gerworden. Seitdem befindet sich L. laut seinem Verteidiger Johannes Eisenberg, der auch die taz presserechtlich vertritt, in Isolationshaft. Eisenberg brachte am Mittwoch einen Antrag auf Verbesserung der Haftbedingungen ein und betonte: „Einzelhaft ist Folter.“

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2 Kommentare

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  • Bekanntlich ist alles käuflich, die Frage ist nur der Preis. Und so bestätigt sich das Zitat aus Brechts Dreigroschenoper: „Erst kommt das Fressen, dann die Moral!“.



    Wobei der russische Geheimdienst sich nicht kleinlich zeigt, wenn er für die genannten Dokumente 400 T€, bzw. 450 T€ springen ließ.



    Sehr viel knauseriger war der US-Geheimdienst CIA, der für ein „Spiönchen“ aus dem BND gerade mal 90 T€ herausrückte. Dafür hatte sich der Betreffende zwischen 2008 und 2014 abgerackert, um dem CIA 200 BND-Dokumente zu beschaffen! taz.de/Urteil-gege...arbeiter/!5287771/

  • "Eisenberg brachte am Mittwoch einen Antrag auf Verbesserung der Haftbedingungen ein und betonte: „Einzelhaft ist Folter.“"

    Das ist doch Verletzung der Würde des Gerichts! Hier sind Leute angeklagt, einem Regime geholfen zu haben, das Menschen auf Jahre nicht in Einzelhaft, sondern wortwörtlicher Isolationsfolter wegsperrt.