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Prozess Schwesta EwaKein Sex, haha!

Die Rapperin Schwesta Ewa wird im Frankfurter Prostitutionsprozess verurteilt. Sie kommt aber zunächst auf freien Fuß.

Böse große Schwesta Foto: dpa

Seit Dienstag ist die Rapperin Schwesta Ewa zunächst wieder auf freiem Fuß. Bei ihren Fans im Zuhörerraum kam verhaltener Jubel auf, als der Vorsitzende Richter der zweiten großen Strafkammer des Frankfurter Landgerichts das Urteil verkündete: Zweieinhalb Jahre Haft wegen Förderung der Prostitution Minderjähriger, gefährlicher Körperverletzung und Steuerhinterziehung. Das Gericht setzte den Haftbefehl aber aus, Schwesta Ewa kam damit nach sieben Monaten Untersuchungshaft frei: Denn das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Vor Gericht waren die Fälle von vier jungen Frauen verhandelt worden, die Ewa Malanda über viele Monate hatte anschaffen lassen. Sie hatte sie mit Luxusklamotten und Reizwäsche ausgestattet, das Aufspritzen der Lippen bezahlt und Reisen in Luxushotels in München, Ingolstadt, Kiel und Stuttgart gebucht. Dort empfingen die Frauen im Stundentakt Freier, die sich auf Anzeigen bei „Taschengeldladys.de“ gemeldet hatten. Von den üppigen Einnahmen bekamen die Frauen die Hälfte.

„Das war keine Zwangsprostitution“ sagte der Vorsitzende Richter bei der Urteilsbegründung; „die Mädchen wurden auch nicht ausgebeutet“. Sie hätten sich Malanda angeschlossen, weil die ein lukratives und professionelles Geschäftsmodell anbieten konnte, so der Vorsitzende Richter. Einzig die Schläge und Beschimpfungen, mit denen die Angeklagte ihre „Mädels“ fast täglich traktiert habe, hätten zum Bruch geführt.

Dem Idol gefallen

Staatsanwaltschaft und Nebenklage hatten ein völlig anderes Bild gezeichnet. Wegen gewerbsmäßigen Menschenhandels und Zuhälterei hatte die Anklagebehörde viereinhalb Jahre Gefängnis und die Fortdauer der Untersuchungshaft gefordert. Die Vertreterin eines der Opfer, Rechtsanwältin Roswitha Maul, hatte sogar von „dirigistischer Zuhälterei“ gesprochen. Mit einem „System von Erniedrigung, Unterdrückung und körperlichen Gewalt“ seien die jungen Frauen ausgebeutet worden. „Die Mädchen wollten ihrem Idol gefallen“, so Maul.

Ewa Malanda, 1984 in Polen geboren, kam mit siebzehn Jahren auf den Strich. Vor fünf Jahren dann der Erfolg als Gangstarapperin. Das Album „Kurwa“ – polnisch Hure – schaffte es in die Charts. Im Verfahren räumte sie ein, ihre „Mädels“ oft geschlagen und beschimpft zu haben. „Blut ist nicht geflossen“, versicherte sie, auch wenn die Fotos der Opfer in den Akten das Gegenteil beweisen. In ihrem Schlusswort sagte sie: „Ich schäme mich sehr für mein hässliches Verhalten.“ Sie werde künftig ein straffreies Leben führen, versicherte ihre Anwältin.

Allerdings steht die Kontaktanzeige, mit der Malanda ihr Geschäftsmodell gestartet hatte, noch im Netz. Da sucht Schwesta Ewa „ein paar nette-sympathische Mädels als Barfrau-Bedienung“ und wörtlich: „Keine Sexbar, nur Alkohol und Kaffee!!! haha.“

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2 Kommentare

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  • Also die Verhandlung war öffentlich, ich bin an allen Verhandlungstagen dort gewesen.

     

    Hier ein paar Fakten :

     

    1) Nur eine der Prostituierten war Minderjährig ein Mädchen aus Bayern Sie war damals als es anfing kurz vor ihrem 18 Geburtstag. Sie hatte nachweislich den Kontakt zur Ewa u.a. über Facebook gesucht und auf eine Zusammenarbeit gedrängt.

     

    2) Die 3 anderen Prostituierten waren alle Volljährig und schon lange bevor Sie auf diese Ewa trafen in der Prostitution Tätig und sind es auch heute noch ganz unabhängig von dieser Ewa.

     

    3) Eine der 3 Prostituierten wurde 2014 verurteilt weil Sie zusammen mit 2 Freunden einen Freier in eine Falle lockte diesen mit einer EISENSTANGE NIEDERSCHLUG um Ihn um 150Euro beraubte.

     

    4) Alle 4 angeblichen Opfer alle aus Bildungsfernen Sichten haben Glaubhaft versichert das es Ihr Wunsch nach schnellem Geld war der Sie dazu brachte sich zu Prostituieren es war kein Zwang von Nöten.

     

    5) Ewa und die Prostituierten haben Ihre Einnahmen nicht versteuert. Ewa ist eine Gewaltätige Person Sie schlug die Frauen meißtens mit der flachen Hand nicht um Sie zur Prostitution zur Zwingen sondern aus ganz Banalen „Gründen“ da die Frauen Teilweise zusammenlebten war z.B. das vermischen von Bunt und Weißwäsche ein „Grund“ warum Ewa zuschlug. In einem andern Fall Beschädigte Ewa durch eine starke Ohrfeige die Zahnspange der Inzwischen 18 Jährigen Prostituierten aus Bayern beschädigte da diese bei einem Freier eingeschlafen war und Ewa dachte es sei etwas schlimmes passiert. In einem Fall wurde es wirklich Blutig da verprügelte Ewa nach einem Streit eine der Frauen mit einem Stöckelschuh, woraufhin eine andere der Prostituierten damals 21 Jahre kräftige gebaut dazwischen ging und Ewa gegen die Wand drückte und würkte bis diese sich beruhigt hatte.

    Aufgrund der Gewalttaten sind die 2,5 Jahre meiner Meinung angemessen.

  • "Zweieinhalb Jahre Haft wegen Förderung der Prostitution Minderjähriger, gefährlicher Körperverletzung und Steuerhinterziehung."

     

    Interessant ist wirklich, was die Rapperin und Sex-Unternehmerin zu ihrer Verteidigung vorgebracht hat. Wahrscheinlich hat sich der Richter über dieses Bewustsein gewundert - die Frauen wollten es ja ... egal wie? Wohl nicht. Also 2 1/2 ist eher zu wenig für die Künstlerin.