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Prozess G8-Gipfel HeiligendammWasserwerfer-Opfer will Entschädigung

Vor Gericht stellt sich nun die Frage, ob das Land Mecklenburg-Vorpommern für das zertrümmerte Auge eines G8-Gegners Entschädigung zahlen muss.

Der Rettungssanitäter unmittelbar nach dem Wasserwerfereinsatz, der sein linkes Auge zertrümmerte. Bild: dapd

ROSTOCK taz | Drei Jahre nach einem folgenschweren Wasserwerfer-Einsatz am Rande des G-8-Gipfels in Heiligendamm hat sich das Rostocker Landgericht am Dienstag erstmals mit der Schmerzensgeld-Klage eines schwer verletzten Demonstranten befasst. Der Kläger fordert unter anderem 30.000 Euro Schmerzensgeld vom Land Mecklenburg-Vorpommern.

Steffen B. war beim Protest gegen den G-8-Gipfel im Juni 2007 vom Strahl eines Wasserwerfers ins Gesicht getroffen worden, sein linkes Jochbein wurde zertrümmert, das Augenlid halb abgerissen. Der Heilpraktiker und gelernte Rettungssanitäter Steffen B. ist seither auf dem linken Auge fast blind. Einen Rettungswagen darf er nie mehr fahren, er lebt heute von Hartz IV.

Der Fall zeigt, wie schwierig es sein kann, die Polizei für eine solche Verletzung zur Rechenschaft zu ziehen - Probleme, die womöglich auch den vier Demonstranten drohen, die unlängst bei einer Protestveranstaltung gegen Stuttgart 21 von Wasserwerfern schwer an den Augen verletzt wurden.

Im Fall von Steffen B. fand ein Strafprozess gegen die Polizeibeamten, die den Wasserwerfer bedienten, erst gar nicht statt. Die Rostocker Staatsanwaltschaft stellte die Ermittlungen wegen schwerer Körperverletzung 2009 ein und wertete den Fall als "bedauerlichen Unfall". Eine Beschwerde gegen diese Entscheidung wies das Oberlandesgericht Rostock ebenfalls zurück.

Ob und wann das Landgericht Steffen B. in dem Zivilprozess trotzdem noch eine Entschädigung zuspricht, ist offen. Der Vorsitzende Richter meldete gestern Zweifel an, ob Mecklenburg-Vorpommern überhaupt die juristische Verantwortung für den Fall trägt. Schließlich hätten Beamte aus Nordrhein-Westfalen damals den Wasserwerfer bedient. Nach Angaben des Richters bestreitet Mecklenburg-Vorpommern auch, dass Steffen B. überhaupt durch einen Wasserwerfer verletzt wurde. Eine Behauptung, die den Kläger "wütend, aber auch traurig" macht: "Das ist unglaublich, dass die versuchen, so billig davonzukommen", sagt er.

Allerdings ist die Polizei verpflichtet, Wasserwerfer-Einsätze zu dokumentieren. Solches Beweismaterial hat Mecklenburg-Vorpommern bisher nicht vorgelegt. Der Anwalt der Landesregierung erklärte, dass die Dokumente in Nordrhein-Westfalen archiviert seien.

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1 Kommentar

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  • F
    Frank

    Denken wir kurz an die Anlaesse, die von der Politik in die Lebenswirklichkeit gesetzten Gruende fuer Protest. In aller Regel geht es immer um existentielle Lebensbereiche, wie das Einkommen, die Gesundheit, oder die Ausloeschung von Menschenleben aufgrund von staatlichen Beschluessen.

    Die durch die Politik per Beschluss und eine entsprechende Gesetzgebung exekutierte Inkraftsetzung dieser Schaedigung von Bevoelkerung nehmen manche Mitmenschen zum Anlass, sich zu verabreden um gemeinsam gegen die politischen Massnahmen zu protestieren.

    Mit diesem Widerstand rechnet die Politik und bereitet sich darauf vor diesem Protest zu begegnen.

    Um jetzt beim Beispiel zu bleiben, hier ging es ja um den Einsatz von Wasserwerfern, ist festzuhalten dass die Wirkung von Wasserwerfern auf Menschen erforscht und bekannt ist. Es war jedem politisch Verantwortlichen und den Einsatzkraeften bekannt, womit bei Einsatz von Wasserwerfern an Konsequenzen fuer die menschlichen Zielpersonen zu rechnen ist.

    Die Reaktioenen auf die Beschwerden der geschaedigten Opfer dieser Praxis der Poizei beweisen, dass weder die Staatsanwaltschaft, noch die Polizei oder politische Entscheidungstraeger bereit sind auf Koerperverletzung zu verzichten. Hochmuetig, hetzerisch und zynisch werden verfuegbare Beweismittel vorenthalten und/oder vernichtet.

    Unverschaemt wird den Opfern vorgeworfen sie haetten sich selbst, durch die Teilnahme an Protest, in diese Situation begeben und somit die Folgen der in politischem Auftrag ausgeuebten, polizeilichen Gewalt selbst zu verantworten.

     

    Im Klartext heisst das: Wer auf eine Demonstration geht HAT damit zu rechnen, dass Polizei im staatlichen Auftrag dazu berechtigt ist auch mal das ein odere andere Auge wegzuschiessen. Wo gehobelt wird, da fallen schliesslich Spaene.

     

    Ich moechte mich an dieser an die Einsatzkraefte wenden.

    Bitte bleiben Sie doch einfach zuhause. Weigern Sie sich organisiert, mit diesen Methoden gegen Ihre Mitmenschen vorzugehen. Fordern Sie die verantwortlichen politischen und weisungsberechtigten Vorgesetzten dazu auf eine Aufforderung zur Koerperverletzung im Dienst zu unterlassen!

    Ich finde, das Selbstverstaendnis von Politik findet in der Behandlung von Protest in einer demokratisch organisierten Gesellschaft seinen Ausdruck. Wie Vieh werden Demonstranten durch die Stassen gepruegelt, wie Ungeziefer werden Menschen mit chemischen Kampfstoffen bekaempft. Die geistige Verfassung von „Sicherheitskraeften“ ist deshalb die notwendige Ergaenzung des praktischen Einsatzes der staatlichen Gewaltmittel gegen Teile der Bevoelkerung. Das denke ich verdient im Gegensatz zur Darstellung von Protest tatsaechlich die Bezeichnung als Extremismus.