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Protest bei Klimagipfel in BonnKohlegegner ohne Camp

Während des Klimagipfels in Bonn wird gegen Kohle demonstriert. Doch ein Protestcamp gibt es höchstwahrscheinlich nicht.

Klimacamp bei Ende Gelände im August Foto: dpa

Berlin taz | „Wir können auch November!“, haben die AktivistInnen von Ende Gelände angekündigt: Zum Weltklimagipfel vom 6. bis 17. November in Bonn wollen sie Massenaktionen des zivilen Ungehorsams im Rheinischen Braunkohlerevier organisieren. Bereits im August gab es ein Klimacamp; außerdem wurden Kraftwerke durch Schienenblockaden von der Versorgung mit Kohle abgeschnitten.

„Dieses Jahr leitet mit der Republik Fidschi ein pazifischer Inselstaat die Verhandlungen, der akut vom steigenden Meeresspiegel bedroht ist“, heißt es bei Ende Gelände. „Doch nur 50 Kilometer vom Verhandlungsort entfernt, in den Kraftwerken des Rheinischen Reviers, wird weiter das Klima verheizt.“ Aus logistischen Gründen findet der Gipfel in Deutschland statt, Fidschi hat trotzdem die Präsidentschaft des Gipfel inne.

Ende Gelände mobilisiert in Deutschland und im europäischen Ausland, aber auch die Pacific Climate Warriors werden vor Ort sein, eine Gruppe indigener Gemeinschaften und Graswurzelbewegungen aus pazifischen Inselstaaten.

„Wir im globalen Norden produzieren den Klimawandel, den die Menschen im globalen Süden schon erleben. Dass uns jetzt AktivistInnen aus dem globalen Süden unterstützen, dass wir miteinander solidarisch sind, ist einer der spannendsten Punkte bei den Protesten“, sagt Ende-Gelände-Sprecherin Insa Vries.

Camp nicht als Versammlung anerkannt

Eigentlich sollte es ein Camp für rund 2.000 AktivistInnen geben – das International Camp for Climate Justice vom 3. bis zum 5. November in Kerpen-Manhein. Doch daraus wird wahrscheinlich nichts. Zunächst hatte die Aachener Polizei befürchtet, zur Weltklimakonferenz könne es schärfere Auseinandersetzungen mit Braunkohlegegnern geben als rund zwei Monaten zuvor.

Man gehe davon aus, dass die AktivistInnen unter dem Schutz der Versammlungsfreiheit in die Nähe des Tagebaus gelangen wollen, um Straftaten zu begehen, hieß es in einer Pressemitteilung. Deshalb werde das Camp nicht als Versammlung anerkannt.

Der Anmelder des Camps, Daniel Hofinger, hat deshalb Klage beim Verwaltungsgericht Aachen eingereicht. „Es ist nicht das erste Mal in diesem Jahr, dass die Polizei über das Verbot von Infrastruktur versucht, legitimen Protest zu verhindern“, sagt Ende-Gelände-Sprecherin Vries mit Bezug auf den G20-Gipfel, bei dem ebenfalls Camps verboten wurden. „So stellen wir uns Demokratie nicht vor.“

Doch das Verwaltungsgericht Aachen hat den Eilantrag abgelehnt. Bei dem Camp handle es sich um „keine grundgesetzlich geschützte Versammlung“, so das Gericht. „Wir gehen davon aus, dass das Camp nicht stattfinden kann, und planen unsere Aktionen unabhängig davon“, sagte Dorothee Häußermann von Ende Gelände.

Gegengipfel, Demonstrationen

Eine Reihe von Aktionen sind geplant: Vom 3. bis zum 7. November findet der People’s Climate Summit in Bonn statt, der den AktivistInnen Raum bieten soll, sich auszutauschen und zu vernetzen. Auch hier sind viele internationale Gäste beteiligt: etwa das Indigenous Environmental Network aus den USA, das über Klimarassismus und die Dakota Access Pipeline in den USA berichtet, wo AktivistInnen gegen den Bau einer Pipeline kämpfen.

Schließlich sind noch zwei Demonstrationen angemeldet. Für den 4. November haben unter anderem Campact, BUND, WWF, Greenpeace und Oxfam aufgerufen, mit roter Kleidung um 12 Uhr auf dem Bonner Münsterplatz für einen schnellen und sozialverträglichen Kohleausstieg und eine gerechte Klimapolitik zu demonstrieren. Eine Fahrraddemo soll dafür von Köln nach Bonn führen. Das Bündnis rechnet mit mehreren Tausend TeilnehmerInnen.

Am 11. November demonstriert dann das regionale Bündnis No Climate Change unter dem Motto „Schluss mit dem faulen Zauber! Wir treiben die bösen Geister des Klimawandels aus“. Für die Jecken beginnt am 11. 11. die Karnevalszeit. Deshalb gehen die überregionalen Bündnisse schon vor dem Klimagipfel auf die Straße. Obwohl die rund 25.000 TeilnehmerInnen der UN-Konferenz so wenig von den Protesten mitbekommen.

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1 Kommentar

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  • Na Mahlzeit!

     

    "…Doch das Verwaltungsgericht Aachen hat den Eilantrag abgelehnt.

    Bei dem Camp handle es sich um

    „keine grundgesetzlich geschützte Versammlung“,

    so das Gericht.…"

    &

    Nö. So grad nicht. Selber lesen - macht schlau -

    &

    Gilded auch für tazis&tazas - wa!

    &

    Was die Aachener Kollegen da solide

    zusammengeklempnert haben -

    Ist auch für unbedarfte Laien leicht verständlich!

    & ~> so jet halt! ~>

    "…Die Frage, ob eine Übernachtungsfläche überhaupt unter den Schutz des Art. 8 GG falle bzw. ob und inwieweit ein „funktionaler“ oder „symbolischer Bezug“ zum Thema des „Klimacamps 2017“ erforderlich sei, müsse im Hauptsacheverfahren geklärt werden. Für die daher im Eilverfahren gebotene Interessenabwägung sei zu berücksichtigen, in welchem Umfang die Übernachtungsmöglichkeiten überhaupt eine notwendige Infrastruktur zu der im „Klimacamp 2017“ stattfindenden öffentlichen Meinungskundgabe darstellen würden.…"

    &

    "Zudem sei von der Antragstellerin bislang auch nicht ansatzweise dargelegt worden, dass und warum die bislang genutzten Flächen für Übernachtungen (Flurstück 55 und Sportplatz im Lahey-Park) für die Teilnehmer der Veranstaltungen des Klimacamps nicht ausreichen.…"

    &

    "…Vielmehr gehe es offensichtlich um Übernachtungsmöglichkeiten für solche Personen, die im Wesentlichen anderweitig im Rahmen der „Aktionstage“ an Protestveranstaltungen teilnehmen wollen bzw. werden. Damit handele es sich bei der Nutzung des Flurstücks 65 aber gerade nicht um eine für die Durchführung des „Klimacamps 2017“ notwendige Einrichtung.…"

    &

    have a look at ~> the whole thing ~> http://www.vg-aachen.nrw.de/behoerde/presse/pressemitteilungen/18_170825/index.php

    kurz - Für nervöses Flügelschlagen kein Raum!

    &

    Hamburg liegt nicht nur Luftlinie -

    Hunderte von km weit weg! Newahr!

    Da mähtste nix.

    Normal.