Prohibition im Regionalverkehr: Metronom startet Alkoholverbot
Die Eisenbahngesellschaft Metronom verbietet ab Sonntag den Konsum von Alkohol in ihren Zügen. Das Verbot gilt jeden Tag - und auch für das Feierabend-Bier.
Der Metronom ist ein blau-gelber Zug, der unter anderem zwischen Hamburg und Bremen, zwischen Hamburg und Hannover und zwischen Hannover und Göttingen fährt. Betrieben wird der Metronom von der Metronom Eisenbahngesellschaft mit Sitz in Uelzen. Der Metronom hält oft und braucht entsprechend länger als die Fernverkehrszüge der Deutschen Bahn. Dafür sind die Tickets für den Metronom günstiger. Ansonsten gibt es keine nennenswerten Unterschiede zwischen Metronom und DB-Zügen.
Das wird sich ab Sonntag ändern. Dann nämlich startet in den Metronom-Zügen das bereits lang angekündigte Verbot für den Konsum von Alkohol. Das Verbot gilt in jedem Metronom zu jeder Tages- und Nachtzeit, an allen Wochentagen, für alle Fahrgäste und für alle Varianten von Alkohol, also auch das Feierabend-Bier oder das Hausfrauen-Sektchen. Die Metronom Eisenbahngesellschaft gestaltet das Verbot so umfassend, um gerecht zu bleiben und Diskussionen vor Ort zu vermeiden.
Das Alkoholverbot ist eine Reaktion auf die Probleme, die die Metronom Eisenbahngesellschaft und die Reisenden mit betrunkenen Fans, Partygängern und Volksfestbesuchern hatten. Besonders am Wochenende verwandelten sich viele der Züge in regelrechte "Katastrophengebiete", schreibt die Metronom-Gesellschaft auf einer eigens eingerichteten Website. Es geht um Müll, aber auch um zerstörtes Inventar und verstopfte Toiletten. Die zusätzlichen Kosten, die Vandalismus und Reinigung verursachen, seien auf über 500.000 Euro gestiegen, sagt Metronom-Sprecherin Tatjana Festerling.
Ganz so weit wie die Metronom Eisenbahngesellschaft ist die Deutsche Bahn AG noch nicht:
In Nahverkehrszügen prüft das Unternehmen erst ein Alkoholverbot. "Wir stehen der öffentlichen Diskussion um ein Alkoholverbot im öffentlichen Nahverkehr offen gegenüber", ist das aktuelle Statement der Pressestelle. Das Thema sei aber komplex, neue Regeln müssten mit den Verkehrsverbünden abgestimmt werden.
In Fernzügen sieht die Deutsche Bahn Alkoholmissbrauch nicht als Problem an.
In der Zeit zwischen dem 15. November und dem 30. November werden Verstöße gegen das Verbot im Sinne einer Übergangsfrist mit einer gelben Karte geahndet, auf der die Beförderungsbedingungen abgedruckt sind. Ab dem 1. Dezember "werden wir ernst machen", sagt Festerling. Wer im Zug trinkt oder geöffnete Alkoholbehältnisse dabei hat, muss 40 Euro Strafe zahlen. Wer danach noch weiter trinkt, muss den Zug verlassen.
Durchsetzen soll das Verbot der private Sicherheitsdienst des Metronom, der zahlenmäßig massiv aufgestockt werden soll. An Wochenenden mit Großveranstaltungen werde man über 100 zusätzliche Sicherheitsleute einsetzen. Bereits an den Türen werde aufgepasst, dass niemand mit offener Bierflasche oder ähnlichem den Zug betrete. Ohne Flasche in der Hand aber wird jeder Fahrgast befördert, ob betrunken oder völlig nüchtern.
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