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ProSieben Sat.1-VerkaufGericht prüft Fusionsverbot

Springer-Verlag könnte unter Umständen einen neuen Anlauf für den Kauf von ProSieben Sat.1 nehmen

Ob Springer die beiden TV-Sender kaufen darf, wird nun vor Gericht entschieden. Bild: ap

BERLIN ap/rtr/taz Dirk Schroeder, Anwalt der Axel Springer AG, hat angekündigt, der Konzern werde "mit dem Ziel der Übernahme" nochmal auf ProSiebenSat.1 zugehen - im Fall eines juristischen Erfolgs: Der Zusammenschluss der Konzerne war 2006 vom Bundeskartellamt untersagt worden, weil Springer seine starke Stellung damit auf das TV-Geschäft hätte ausbauen können.

Nun hat der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) entschieden, dass das Fusionsverbot überprüft werden muss. Springer hatte die Übernahmepläne zwar offiziell aufgegeben, wollte aber die Chancen auf Zukäufe in Deutschland grundsätzlich geklärt wissen. Das zuständige Oberlandesgericht Düsseldorf (OLG) hatte die Klage nicht angenommen, weil sich das Verfahren erledigt habe. Der BGH hob nun die Entscheidung des OLG auf. Das Gericht muss nun prüfen, ob das Bundeskartellamt die Fusion zu Recht untersagte. In einer Springer-Mitteilung hieß es am Abend: "ProSiebenSat.1 ist für uns nach wie vor ein höchst attraktives Unternehmen, die strategische Logik einer Übernahme durch Axel Springer wäre nach wie vor gegeben."

Die Münchener Sendergruppe war nach dem Scheitern der Übernahme durch Springer von dem US-Unternehmer Haim Saban an die Finanzinvestoren Permira und KKR verkauft worden - für einen weit höheren Betrag als die 2,5 Milliarden Euro, die Springer geboten hatte. "Dann würden wir nochmal auf den neuen Eigentümer von ProSieben mit dem Ziel einer Übernahme zugehen. Das ist das Ziel", sagte Springer-Anwalt Dirk Schroeder in Karlsruhe. Dies habe Vorstandschef Mathias Döpfner ihm ausdrücklich bestätigt. Springer ist an ProSiebenSat.1 weiterhin beteiligt. Ein Übernahmeangebot der neuen Mehrheitseigner hatte der Verlag ausgeschlagen.

Döpfner hatte auf eine Entscheidung des Kartellgerichts gedrängt, weil er die Chancen auf künftige Übernahmen im Inland grundsätzlich ausloten wollte. Der BGH folgte der Argumentation: Springer müsse ohne ein Urteil aus Düsseldorf damit rechnen, dass das Bundeskartellamt ihm mögliche weitere Akquisitionen mit der gleichen Argumentation untersagen würde. Dies mache den Medienkonzern als Käufer unattraktiv. Der Fall habe sich nicht dadurch erledigt, dass Springer von dem Kauf Abstand genommen habe. In Fällen wie diesem müssten die Gerichte ein Verbot des Bundeskartellamtes überprüfen, auch wenn eine Übernahme nicht aktuell sei.

Eine Entscheidung aus Düsseldorf kann aber noch Monate in Anspruch nehmen. Im Falle eines Erfolges dort seien auch Schadenersatzforderungen gegen das Bundeskartellamt denkbar, sagte Anwalt Schroeder. Die Behörde hatte die Übernahme mit der Begründung untersagt, dass der "Bild"-Verleger seine starke Stellung im Zeitungsgeschäft und bei Zeitungsanzeigen damit auf das Fernsehen hätte ausbauen können. Es hatte damit erstmals die Wechselwirkungen verschiedener Medienmärkte betrachtet.

Schroeder sagte in der Verhandlung, Unternehmen bräuchten gerichtliche Überprüfungen und schnelle Entscheidungen. Solche Vorhaben könnten nicht jahrelang in der Schwebe gehalten werden. Springer hat sich nach dem vergeblichen Anlauf bei ProSieben auf andere Märkte orientiert und vor allem im Internet-Geschäft und im Ausland Unternehmen gekauft. Vorstandschef Döpfner hält auch Milliardenübernahmen für möglich. Springer könne sich problemlos bis zum Dreifachen des operativen Jahresgewinns verschulden.

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