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Pro Drei-Prozent-KlauselParlamente sind ein kostbares Gut

Kommentar von Stefan Alberti

Nischenparteien mindern das Ansehen des Parlaments und vergrößern Politikverdrossenheit.

S chweine im Hörsaal“ hieß die Liste, die bereits in den 90ern im Studierendenparlament der Uni Dortmund saß. Der Name war Programm – eine Spaßliste, deren Forderung im Wahlkampf lautete: „Freibier und Prosecco für lau auf dem Campus“. Die danebensitzende Liste LSD klang zwar auch dubios, war aber der durchaus seriös arbeitende FDP-Hochschulableger, dessen Chef heute mit seinem Kollegen von der Juso-Hochschulgruppe im Bundestag sitzt.

Nun soll es ja durchaus mal lustig zugehen dürfen in einem Parlament. Und es ist auch gar nicht zu bestreiten, dass neue Einflüsse und neue Gesichter ein Parlament verändern können. Nie etwa war im Abgeordnetenhaus so viel von „Transparenz“ zu hören wie nach dem Einzug der Piraten 2011.

Für eine reine Spaßangelegenheit aber ist ein Parlament ein zu kostbares Gut. Einzelne Spaßfreunde, denen es nur um Selbstdarstellung geht, mindern das Ansehen des Gremiums und vergrößern Politikverdrossenheit. Gleiches gilt für Nischenparteien, die sich nur einem Thema oder einer kleinen Gruppe verpflichtet fühlen – ein Bezirksparlament ist keine Bürgerinitiative mit nur einem Anliegen. Das lässt sich zwar auch durch eine 3- oder 5-Prozent-Hürde nicht ausschließen – ein Pirat, der davon spricht, sich einen von der Palme zu wedeln, erhöht auch nicht das Ansehen des Parlaments. Eine solche Hürde kann aber den Anreiz mindern.

Das mag nun all jene Einzelkämpfer diskreditieren, die voll hehrer Motive sind, aber von Parteien nichts wissen wollen. Dass sie bei einer 3-Prozent-Hürde außen vor bleiben, ist zugegebenermaßen ein hoher Preis.

Nun könnte man ja sagen: Das sollen doch alles mal die Wähler entscheiden – wenn sie Spaß- und Einthemenkandidaten wollen, dann fällt das eben unter die Wahlfreiheit. Das aber ist falsch – dann bräuchte man auch die NPD nicht zu verbieten.

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Redakteur für Berliner Landespolitik
Jahrgang 1967. Seit 2002 mit dreieinhalb Jahren Elternzeitunterbrechung bei der taz Berlin. Schwerpunkte: Abgeordnetenhaus, CDU, Grüne.
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2 Kommentare

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  • W
    Wähler

    Der Autor irrt mit seinem Vergleich. Sollte die NPD jemals von den Verfassungsrichtern verboten werden, dann nicht, weil sie der Mehrheit der Wähler nicht gefällt sondern weil die Richter eventuell Anhaltspunkte finden, die nicht mit dem Grundgesetz übereinstimmen. Deswegen hat eine Spaß- oder Ein-Themen-Partei durchaus demokratische Legitimation, solange es Bürger gibt, die von ihr vertreten werden wollen und solange sie verfassungskonform ist. Jeden ausschließen zu wollen, dessen Themen uns nicht sinnvoll erscheinen ist autoritär und wenig demokratisch.

  • J
    JohnnyFlash

    habe selten etwas so konfuses auf der website der taz gelesen. eine aneinanderreihung kleiner gedanken, die nicht aufeinander aufbauen. keine stoßrichtung, kein zentrum. und dann noch so verhuscht kurz. und der letzte absatz ist eine so demokatrische wie argumentative 'meisterleistung'.