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Private Post

■ Umwandlung der Postunternehmen in Aktiengesellschaften beschlossen

Grevenbroich (AP) – Der Weg für eine Privatisierung der drei Postunternehmen Postdienst, Postbank und Telekom ist grundsätzlich frei. Die Verhandlungsführer von Union, SPD und FDP sowie Postminister Wolfgang Bötsch einigten sich nach dreitägigen Klausurgesprächen gestern auf eine für die Umwandlung in Aktiengesellschaften notwendige Grundgesetzänderung. Die Verpflichtung der Unternehmen, flächendeckend tätig zu sein, soll ebenfalls in der Verfassung abgesichert werden.

Nun sollen noch die Bundestagsfraktionen und Parteigremien zustimmen. SPD-Verhandlungsführer Hans Gottfried Bernrath nannte als Voraussetzung für die Zustimmung, daß die Erlöse aus der Privatisierung vorrangig für das Eigenkapital der Unternehmen und für die Absicherung der Pensionsverpflichtungen genutzt würden. Wenn Finanzminister Theo Waigel dem nicht zustimme, dann „läuft nichts“, sagte Verhandlungsführer Bernrath.

Die Einigung sieht vor, daß der Bund nach der Privatisierung für fünf Jahre einen Mehrheitsanteil an den Aktiengesellschaften hält. Dafür soll eine Holding-Gesellschaft gegründet werden, die die Arbeit der Unternehmen „koordinierend beraten“ soll und zudem in der Lage ist, in Abstimmung mit den Aktiengesellschaften Manteltarifverträge abzuschließen. Die Verknüpfung von Postdienst und Postbank, die weiterhin gemeinsame Postschalter nutzen wollen, soll gewährleistet werden, indem Postdienst und Bund gemeinsam für vier Jahre eine Sperrminorität von 25 Prozent plus einer Aktie an der Postbank behalten.

Bernrath betonte, die SPD, die lange die Umwandlung in Aktiengesellschaften abgelehnt hatte, strebe noch einige Gespräche zur Konkretisierung an. Vor allem wolle die SPD die Mitbestimmung im Satzungsrecht der Gesellschaften verankern. Bei der Konstruktion der Holding habe sich die SPD am schwersten getan. Sie habe sich aber bemüht, die drei Unternehmen für die Deutsche Postgewerkschaft als Tarifgebiet zu erhalten.

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