Privat-Uni in der Krise: Ein Ende mit Ansage
Die Jacobs University bekommt eine Schuldenbremse verordnet, dafür aber nochmal 15 Millionen Euro. 2018 soll – wirklich! – Schluss sein mit öffentlichem Geld.
BREMEN taz | Die Jacobs University Bremen (JUB) wird nochmal für fünf Jahre mit öffentlichem Geld gerettet. Der Senat hat gestern beschlossen, die formell private Hochschule mit weiteren 15 Millionen Euro zu fördern. Im Gegenzug soll die JUB ab 2018 einen „dauerhaft ausgeglichenen Haushalt“ vorlegen, sagte Bürgermeister Jens Böhrnsen (SPD) – also ohne staatliche Zuschüsse auskommen. „Bremen kann es sich nicht leisten, dauerhaft eine zweite Uni zu finanzieren“, so Böhrnsen. Ab 2018 müsse die JUB „auf eigenen Beinen stehen“.
Ob ihr das gelingen kann, ist sehr ungewiss, auch wenn die rot-grüne Regierung sich betont zuversichtlich gibt. Zwar bekommt die JUB bis 2017 weitere 78 Millionen Euro von der Jacobs Foundation, also den Rest der einstmals zugesagten Spende von 200 Millionen Euro. Auch für die Zeit danach hat die Schweizer Stiftung nun weiteres Geld versprochen – aber deutlich weniger: Ab 2018 will sie zehn Jahre lang umgerechnet etwa acht Millionen Euro im Jahr investieren.
Doch allein für ihr Personal gab die JUB laut Bilanz im Jahr 2010 über 25 Millionen Euro aus. Hinzu kommt ein „strukturelles Defizit“ der JUB, das laut Böhrnsen momentan 20 Millionen Euro beträgt. Und dann ist da noch ein zehn Jahre alter Kredit von 50 Millionen Euro, für den Bremen bürgt und von dem bislang kein einziger Cent getilgt ist. „Wir haben deshalb ein Interesse, dass die Uni zahlungsfähig bleibt“, sagt die grüne Finanzsenatorin Karoline Linnert. Wegen der niedrigeren Zinsen hofft sie darauf, dass die JUB in den kommenden zehn Jahren etwa zehn Millionen Euro tilgt. Außerdem hat die Hochschule nach eigenen Angaben 1.350 Studierende und fast 400 WissenschaftlerInnen, von denen viele NeubürgerInnen sind. Und von denen wiederum bringt ein jeder dem Land jährlich 3.000 Euro aus dem Länderfinanzausgleich ein. Für solche Einnahmen zahlte Bremen eine Anschubfinanzierung von 230 Millionen Mark und später nochmals 23 Millionen Euro.
Bremen, die JUB und die Jacobs Foundation schließen nun einen Vertrag, in dem sich die Hochschule zu allerlei Sparmaßnahmen verpflichtet. So soll die Menge vor allem der gebührenzahlenden Studierenden ausgeweitet, jene der ProfessorInnen aber verkleinert werden. „Potenzielle Zahlungsverweigerer“ unter den StudentInnen sollen dabei „frühzeitig selektiert“ werden. Miet- und Pachteinnahmen der JUB sollen ebenso steigen wie der Eigenanteil der Studierenden für Kost und Logis von derzeit 500 Euro. Und nicht nur Bachelor-Studiengänge sollen Gebühren kosten – derzeit sind das 20.000 Euro im Jahr – auch Masterstudiengänge sollen Einnahmen bringen. Die JUB müsse sich „von einer ganzen Reihe von Standards verabschieden“, die bei staatlichen Hochschulen bislang „für Neid sorgen“, sagt Linnert. Zugleich betonten SPD wie Grüne, die neuerliche Förderung der JUB gehe „nicht zu Lasten der staatlichen Hochschulen“ – sie kommt deshalb auch aus dem Wirtschafts-, nicht dem Wissenschaftsetat.
Doch die Uni Bremen muss in den kommenden zwei Jahren 130 Stellen abbauen, und ein neues Lehrgebäude braucht sie auch dringend. Der Asta der Uni findet die Zusage an die JUB denn auch „schlicht unverschämt“. Die private Uni werde „erneut künstlich am Leben gehalten“, während die staatliche um eine „solide Grundfinanzierung“ kämpfen müsse, kritisiert er. Ähnliche Kritik kommt von der Linkspartei. Rot-Grün kalkuliere an den staatlichen Hochschulen mit Stellen- und Studienplatzabbau und leiste sich zugleich die „größte und teuerste Privatuni der Republik“. Dieser „Luxus“ sei auch regionalwirtschaftlich „durch nichts zu rechtfertigen“.
Böhrnsen sagt zwar, das rein private Finanzkonzept der JUB sei „nicht aufgegangen“. Den neuerlichen Zuschuss findet er dennoch „verantwortbar“, zumal er ohne zusätzliche Kreditaufnahme zu finanzieren sei. Und für den Fall, dass die Sanierung der JUB absehbar scheitert, haben sowohl das Land als auch die Jacobs Foundation ein außerordentliches Kündigungsrecht.
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