Presserecht: Ein Presserechtsstreit durch alle Instanzen
Wegen falscher Zahlen fühlt sich der Polizeipräsident von der taz in seiner Ehre gekränkt und beschäftigt die Gerichte
In dem Rechtsstreit zwischen dem Polizeipräsident und der taz geht es um einen Artikel vom 28. November 2007. Darin wurden falsche statistische Zahlen über die Anzahl von Strafverfahren gegen Polizeibeamte veröffentlicht. Außerdem hatte die taz nach dem Bekanntwerden eines Vermerks eines Staatsschützers über SEK-Beamte, die im Berliner Umland wohnten, fälschlich behauptet, gegen diese seien Ermittlungsverfahren eingeleitet worden wegen des Verrats von Polizeigeheimnissen an die Presse. Den Vermerk hatte es gegeben, ein Ermittlungsverfahren auch, jedoch richtete sich das gegen unbekannt und nicht gegen die SEKler. Warum dieser Vermerk entstand, ist bis heute nicht abschließend geklärt.
Der Polizeipräsident griff nicht etwa zum Telefonhörer und bat um Richtigstellung. Stattdessen ließ er seine Anwälte geltend machen, die Ehre der Polizei sei verletzt worden. Die Anwälte meldeten Gegendarstellungsansprüche für die Printausgabe und den Onlineauftritt der taz an, Unterlassungsansprüche gegen Verlag und Autor sowie Widerrufsansprüche - und zwar in getrennten Briefen mit größtmöglichen anwaltlichen Gebühren. Allein diese Briefe kosteten mehr als 4.000 Euro. Die taz unterwarf sich nicht, korrigierte aber redaktionell die Rechenfehler und stellte klar, dass es gegen die SEKler keine Ermittlungsverfahren gab.
Das reichte Glietsch nicht: Mit seinen Ansprüchen beschäftigte sich das Landgericht in vier Verfahren, das Kammergericht in zwei Verfahren - und sogar der Landesverfassungsgerichtshof. Fazit bisher: Auf die Widerrufsansprüche musste die Behörde verzichten, auf die Unterlassungsansprüche teilweise, der Rest ist abgewiesen worden. Um den Gegendarstellungsanspruch streiten sich die Parteien noch. Der Verfassungsgerichtshof hat einstweilen entschieden, dass die taz die Gegendarstellung nicht verbreiten muss.
Die Morgenpost hatte einen Artikel einmal so überschrieben: "Nachts nur noch 60 Polizisten in Bereitschaft". Dazu Glietschs Gegendarstellung: "Die Kürzung der Anzahl der Polizeibeamten, die nachts als Reserve zur Verfügung stehen, auf 60 Beamte, betrifft nur die drei jeweiligen Nächte zu Montag, Dienstag und Mittwoch".
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