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Pressefreiheit in der UkraineSender verboten und verschwunden

Der Nationale Sicherheitsrat der Ukraine hat zwei oppositionelle Fernsehkanäle mit Sendeverbot belegt: „Pershij Nesaleshniy“ und „UkrLive“.

Wolodimir Selenski bei einem Gipfeltreffen in Brüssel im Dezember 2021 Foto: Johanna Geron/Pool Reuters/AP/dpa

Erneut wurden in der Ukraine zwei oppositionelle Fernsehkanäle vom Nationalen Sicherheitsrat mit einem Sendeverbot belegt. Am Dienstagabend unterzeichnete Präsident Wolodomir Selenski den Erlass mit der Nummer 684/2021, mit dem die Fernsehkanäle „Pershij Nesaleshniy“ und „UkrLive“ für fünf Jahre mit Sanktionen belegt werden. Damit sind beide Kanäle aus dem Äther und dem Internet verschwunden, ihre Vermögen wurden eingefroren, sämtliche Aktivitäten wurden ihnen untersagt. Empfangen kann man sie nur noch per Youtube und VPN.

In dem halbseitigen Erlass ist keine Begründung für das Sendeverbot zu finden. In einem fünfseitigen Anhang geht es ausschließlich darum, was den Betroffenen nun verboten ist.

Mitbesitzer beider Kanäle ist der Abgeordnete der russlandfreundlichen Partei „Oppositionsplattform für das Leben“ Nestor Schufritsch. Der Kanal Pershij Nesaleshniy war von Journalisten der im Februar vom Netz genommenen Kanäle Newsone, 112 und ZIK gegründet worden. Im April hatte Youtube auf Betreiben der ukrainischen Regierung die Kanäle auf seiner Plattform gesperrt. Es ist zu erwarten, dass die ukrainische Regierung Youtube auch in den Fällen von UkrLife und Pershij Nesaleshniy um eine Sperrung ersuchen wird.

„Heute haben die Behörden auf zynische Weise – außergerichtlich und unter Missachtung der geltenden Rechtsvorschriften – die Ausstrahlung der Fernsehsender UkrLive und Pershij Nesaleshniy eingestellt. Diese rechtswidrige Entscheidung wurde erneut vom Nationalen Sicherheits- und Verteidigungsrat getroffen, einem Gremium, das faktisch die Diktatur in der Ukraine verkörpert und faktisch oppositionelle Tätigkeiten verbietet“, protestieren die beiden Kanäle in einer gemeinsamen Erklärung. Man werde den Rechtsweg beschreiten, behalte sich auch einen Gang zum Europäischen Menschengerichtshof in Straßburg vor.

Nicht nur prorussisch eingestufte Medien betroffen

„Es gab keinen einzigen Grund, UkrLive zu schließen“ beschwert sich Nestor Schufritsch. „In der Zeit, in der der Sender auf Sendung war, war es einfach unmöglich, gegen das Gesetz zu verstoßen. Aber selbst wenn dies der Fall gewesen wäre, hätte es Monate gedauert, bis eine juristische Prüfung stattgefunden hätte, der Fall vor Gericht verhandelt und eine juristische Entscheidung getroffen worden wäre“, so Schufritsch, der die Schließung durch ein staatliches Gremium für rechtswidrig hält. Gleichzeitig betont er, weder Besitz in Russland zu haben noch dort in irgendeiner Weise geschäftlich tätig zu sein.

Aber nicht nur Kräfte, die von ukrainischen Medien als prorussisch eingestuft werden, fürchten um die Meinungsfreiheit. Im November verkaufte Ex-Präsident Petro Poroschenko zwei Fernsehkanäle, den Kanal „Prjamij“ und den „5. Kanal“. Zuvor hatten Sprecher dieser Kanäle erklärt, das Oligarchengesetz sei gegen unliebsame Medien und die demokratische Opposition gerichtet. Das am 5. November von Präsident Selenski unterzeichnete Oligarchengesetz verbietet Personen, die Millionäre sind, Medien besitzen und auf dem Markt eine gewisse Monopolstellung haben, Parteien zu unterstützen und an Privatisierungen teilzunehmen.

Diese Verbote sind, verbunden mit dem Imageschaden, den ein Eintrag in das Oligarchenregister bedeutet, für den wichtigsten innenpolitischen Gegenspieler Selenskis, Petro Poroschenko, eine beträchtliche Einschränkung. Bei dem Verkauf der beiden TV-Kanäle, so vermutet die Onlinezeitung Ukrajinska Prawda, dürfte auch Poroschenkos Furcht vor einer Eintragung ins Oligarchenregister eine Rolle gespielt haben.

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