Pressefreiheit in Usbekistan: Es ist doch alles gut
Eine usbekische Journalistin darf kein Flüchtling sein. Schreibt das Hilfswerk der UNO. Dabei wurde sie bereits Opfer staatlicher Verfolgung.
Das UN-Flüchtlingshilfswerk in Kirgistan versagt der usbekischen Journalistin Elena Bondar den Flüchtlingsstatus. „Sie fallen nicht unter dem internationalen Flüchtlingsschutz“, heißt es in dem Brief des UNHCR, „ihnen droht bei Rückkehr nach Usbekistan kein Schaden“.
Bondar ist aber bereits Opfer staatlicher Verfolgung und fürchtet sich vor der Rückkehr. In dem zentralasiatischen Land an der afghanischen Nordgrenze ist unabhängiger Journalismus selten. Bei der Rangliste der Pressefreiheit rangiert der enge Partner der Nato für den Afghanistankrieg auf den letzten Plätzen.
Dutzende JournalistInnen mussten das Land verlassen, viele sitzen im Gefängnis. Trotzdem arbeiten einige wie Bondar illegal mit Webseiten zusammen. Die heute 24-Jährige schrieb noch als Studentin der journalistischen Fakultät für die verfemten Webseiten www.fergananews.com und www.uznews.net.
Schnell geriet sie ins Visier der usbekischen Staatssicherheit. Nach der Rückkehr eines von der Deutschen Welle organisierten Journalistenseminars in der OSZE-Akademie in der kirgisischen Hauptstadt Bischkek wurde sie im August 2011 verhaftet. Aufgrund der internationalen Empörung wurde das Verfahren eingestellt, die Staatsmacht schlug später zu.
Richter agieren auf Weisung
Im April 2012 wurde Bondar zu einer Strafe von 3.000 Euro für die „Erstellung, Besitz und Verteilung von Materialien, die ethnischen und religiösen Hass anfachen“, verurteilt. Der Grund war ein Artikel im Internet, dessen Autorin sie nicht einmal war.
Diese Beschuldigung ist in Usbekistan, wo Strafverfolger und Richter auf Weisung agieren, ein beliebter Vorwurf. Anderen Journalisten wie Salidschon Abdurachamnow wurden sogar Drogen untergeschoben. Bondar wusste, dass der Staat ihr keine Ruhe lassen würde, und floh nach Kirgistan. Scheinbar vergebens.
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