■ Notizen (2): Preisangaben
Ab Dezember tritt vermutlich eine neue Preisabgabenverordnung in Kraft. Künftig wird dann beispielsweise bei Mehrweggebinden die alte Preisangabe wieder gelten, derzufolge allein der Warenpreis zuzüglich Pfand genannt und nicht wie seit 1993 der Preis der Ware, das Pfand und der Gesamtpreis angegeben werden muß. Bei Waren in Katalogen, Listen und auf Bildschirmen müssen Preise unmittelbar bei der Abbildung oder Beschreibung stehen oder in Preisverzeichnissen angegeben werden. Tankstellen müssen Benzinpreise so auszeichnen, daß sie auch für ankommende Autofahrer deutlich lesbar sind. alo
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