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Pränatale Diagnostik

betr.: „Kein Skandalurteil“ (Bundesgerichtshof: Ärzte sind haftbar, wenn sie Schwangere nicht auf Behinderungen des Fötus hinweisen), taz vom 24. 6. 02

Dank an Christian Rath, dass er den Stellenwert des Urteils vom BGH zurechtgerückt hat!

Wenn pränatale Diagnostik, sei es auch nur der Ultraschall, dann dürfen die werdenden Eltern auch gute, verantwortungsvolle Arbeit erwarten. Das Schwierige ist oftmals die Aufklärung über das, was sie leisten kann bzw. was sie nicht kann.

RENATE PROLLIUS, Gynäkologin