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PortraitDer Zaunöffner

Streiter für unentgeltlichen Strandzugang: Janto Just Foto: dpa

Der Kampf gegen die Strandgebühr ist doch noch nicht verloren. Janto Just, Mitglied des Kreistages Ostfriesland, hat Post vom Bundesverwaltungsgericht (Az. BVerwG 10 C 7.16) bekommen: Es lässt die Revision eines Urteils des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg zu, das den Eintritt für den Strand der Gemeinde Wangerland im Januar für rechtmäßig erklärt hatte. Jetzt wird der Fall neu aufgerollt.

Nur 14 der 134 Kilometer Strand in Niedersachsen sind frei zugänglich. „Wir wohnen hier und kommen an unseren eigenen Strand nicht ran“, kritisiert Just. Schon einen Blick aufs Wasser zu werfen, koste drei Euro.

„2011 sahen wir die Möglichkeit, das zu einem großen Thema zu machen“, erzählt Just. Die damals gehypte Piratenpartei nahm die Forderung nach einem angemessenen Anteil frei zugänglicher Strände in ihr Programm auf. Doch die Piraten gelangten nicht in den Landtag und die Grünen, die sich der Forderung angeschlossen hatten, opferten diese der Koalition mit der SPD.

Mit einigen Mitstreitern startete Just eine Petition. 50.000 Menschen unterschrieben. Die Politik ließ das kalt. „Wir klagen, weil wir politisch nicht weiterkommen“, sagt Just. Das Land habe fast alle Strände an die Gemeinden verpachtet, die jetzt damit Geld verdienten. Das Argument, die Unterhaltung der Strände sei teuer, lässt er nicht gelten: Die Kosten seien ja schon durch die Tourismusabgabe und Kurtaxe gedeckt.

Selbst fährt Just lieber an die Ostsee. Dort sei der Strand schöner und meist ohne Eintritt. Was er aber gerne macht, sind Wattwanderungen: „Da brauchen Sie 25 bis 30 Grad und keine Wolke am Himmel“, sagt er. „Das ist ein Genuss.“

Mittlerweile ist Just in Rente. Nebenbei betätigt er sich in der Wechselberatung: Er hilft Strom- und Gaskunden einen billigeren – und zudem seriösen – Anbieter zu finden. „Durch einen jährlichen Wechsel können Sie ihre Energiekosten um 30 Prozent senken“, verspricht er.

Je nachdem, wie das Bundesverwaltungsgericht entscheidet, könnte auch der Strand billiger werden. Das Gericht will grundsätzlich klären, ob das Bundesnaturschutzgesetz die Gemeinden dazu verpflichtet, die von ihnen gepachteten Strände unentgeltlich zugänglich zu machen. Knö

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