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Polnische Justiz zu Roman PolanskiEndgültig keine Auslieferung

Seit Jahren wollen die USA den Starregisseur Roman Polanski wegen Vergewaltigung einer Minderjährigen vor Gericht bringen. Das geht jetzt endgültig nicht mehr.

Das Verfahren gegen Regisseur Roman Polanski ist nun endgültig beendet Foto: reuters

Warschau afp | Polen wird Starregisseur Roman Polanski nicht an die USA ausliefern. Das Oberste Gericht in Warschau wies am Dienstag einen Berufungsantrag von Justizminister Zbigniew Ziobro gegen einen Gerichtsentscheid vom vergangenen Jahr zurück, der Polanskis Auslieferung bereits abgelehnt hatte. Damit ist das Verfahren endgültig beendet. Die US-Justiz versucht seit Jahren, Polanski wegen der Vergewaltigung einer Minderjährigen im Jahr 1977 vor Gericht zu bringen.

Polanski lebt in Frankreich und erschien Medienberichten zufolge nicht selbst vor Gericht. Der 83-jährige Regisseur wurde 1933 als Kind polnischer Eltern in Frankreich geboren. Er besitzt die französische und die polnische Staatsbürgerschaft. Die US-Justiz wirft ihm vor, 1977 im Haus von US-Schauspieler Jack Nicholson in Hollywood die 13-jährige Samantha Geimer sexuell missbraucht zu haben. Geimer berichtete damals, Polanski habe sie mit Alkohol und Drogen gefügig gemacht und vergewaltigt.

Polanski bestritt die Vorwürfe, bekannte sich aber wegen Sex mit einer Minderjährigen schuldig und saß zunächst 42 Tage im Gefängnis, bevor er auf Kaution frei kam. Vor der Urteilsverkündung floh der Filmemacher 1978 nach Europa. Er ließ sich in Frankreich nieder und kehrte nicht mehr in die USA zurück, weil er fürchtete, dass die Strafe trotz einer Übereinkunft mit der Staatsanwaltschaft höher als vereinbart ausfallen würde.

Den Oscar für den besten Film, den er 2003 für „Der Pianist“ bekam, nahm Polanski nicht persönlich entgegen. Geimer erklärte damals, sie habe Polanski verziehen. Mit ihr hatte der Regisseur bereits 1994 eine zivilrechtliche Einigung auf eine Entschädigungszahlung erzielt. Die Justiz in Kalifornien hielt jedoch stets an ihren Tatvorwürfen fest.

Vor einigen Jahren scheiterte die US-Justiz bereits in der Schweiz mit einem Auslieferungsantrag. Zwar nahmen die Schweizer Behörden Polanski auf US-Anweisung 2009 in Zürich fest und stellten ihn in seinem Chalet in Gstaad unter Hausarrest. Nach zehn Monaten wurde Polanski aber wegen Unklarheiten im Auslieferungsgesuch wieder freigelassen.

Frankreich lehnte eine Auslieferung des Regisseurs von Anfang an ab. An Polen richteten die USA im Januar 2015 ein Auslieferungsgesuch, nachdem Polanski einen öffentlichen Auftritt in Warschau hatte.

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