■ Polizist: Nazi-Gesang bestraft
Berlin (dpa) – Weil er das Horst- Wessel-Lied gesungen hatte, ist ein 26jähriger Berliner Polizist am Dienstag zu 4.000 Mark Geldstrafe (80 Tagessätze à 50 Mark) verurteilt worden. Mit seinem Verhalten, so der Staatsanwalt, habe der Mann dem Ansehen der gesamten Polizei geschadet. Die Version des Angeklagten, er habe lediglich Eishockey-Lieder gesungen, überzeugte das Amtsgericht Berlin- Tiergarten nicht. Strafmildernd wirkten sich die angeblich vom Angeklagten getrunkenen Biere und Schnäpse aus. In der geschilderten Menge sei Alkohol, so ein Sachverständiger, eigentlich tödlich. Strafverschärfend dagegen bewertete das Gericht die Aussage des Angeklagten: „Ich bin Polizist, ich weiß, was ich tue, das ist bei uns so üblich.“
50.000 Menschen beteiligen sich bei taz zahl ich – weil unabhängiger, kritischer Journalismus in diesen Zeiten gebraucht wird. Weil es die taz braucht. Dafür möchten wir uns herzlich bedanken! Ihre Solidarität sorgt dafür, dass taz.de für alle frei zugänglich bleibt. Denn wir verstehen Journalismus nicht nur als Ware, sondern als öffentliches Gut. Zahlen muss niemand, aber guter Journalismus hat seinen Preis. Und immer mehr Leser*innen machen mit und entscheiden sich für eine freiwillige Unterstützung der taz! Dieser Schub trägt uns gemeinsam in die Zukunft. Denn wir suchen wir auch weiterhin Ihre Unterstützung. Setzen auch Sie jetzt ein Zeichen für kritischen Journalismus und unterstützen Sie die taz – schon ab 5 Euro. Jetzt unterstützen