■ Polizist: Nazi-Gesang bestraft
Berlin (dpa) – Weil er das Horst- Wessel-Lied gesungen hatte, ist ein 26jähriger Berliner Polizist am Dienstag zu 4.000 Mark Geldstrafe (80 Tagessätze à 50 Mark) verurteilt worden. Mit seinem Verhalten, so der Staatsanwalt, habe der Mann dem Ansehen der gesamten Polizei geschadet. Die Version des Angeklagten, er habe lediglich Eishockey-Lieder gesungen, überzeugte das Amtsgericht Berlin- Tiergarten nicht. Strafmildernd wirkten sich die angeblich vom Angeklagten getrunkenen Biere und Schnäpse aus. In der geschilderten Menge sei Alkohol, so ein Sachverständiger, eigentlich tödlich. Strafverschärfend dagegen bewertete das Gericht die Aussage des Angeklagten: „Ich bin Polizist, ich weiß, was ich tue, das ist bei uns so üblich.“
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