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Der Hamburgische Richterverein hat die Staatsanwaltschaft in Schutz genommen. Die von Justizsenator Klaus Hardraht gestellten Anforderungen an die staatsanwaltschaftliche Arbeitsweise seien mit dem bisherigen Personalbestand nicht zu erfüllen. Hardraht hatte am Montag bekanntgegeben, daß 53 von 118 eingestellten Ermittlungsverfahren gegen Hamburger Polizeibeamte in Sachen Polizeiskandal beanstandet (taz berichtete) und neue Ermittlungen veranlaßt wurden. Der Staatsanwaltschaft wurde vorgeworfen, sie habe „nicht aktiv genug Mängel bei der polizeilichen Ermittlungsarbeit beanstandet“.
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