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Politisch: Verhüllte Grabstelen in Buchenwald

Erfurt (dpa) – Im Prozess um die Verhüllung eines Gräberfeldes der Gedenkstätte Buchenwald hat der Angeklagte die Tat als politische Meinungsäußerung bezeichnet. Täter dürften nicht zu Opfern umgelogen werden, sagte der 47-Jährige gestern vor dem Erfurter Landgericht. Mit den Stelen werde Nazitätern ein Denkmal gesetzt. Er hatte im April 1997 rund 300 Grabstelen für die Opfer des sowjetischen Speziallagers mit Mülltüten verhüllt. Das Amtsgericht Weimar hatte ihn 1999 wegen Störung der Totenruhe verurteilt. Sowohl er als auch die Staatsanwaltschaft hatten Berufung eingelegt.

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