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■ PolenAbtreibungsgesetz

Warschau (AFP) – Der polnische Präsident Lech Walesa hat sich bereit erklärt, das vom polnischen Parlament verabschiedete, verschärfte Abtreibungsgesetz in Kraft zu setzen. Das Gesetz erlaubt die Abtreibung in öffentlichen Krankenhäusern nur, wenn die Schwangerschaft eine schwere Gesundheitsgefährdung der Frau darstellt, aufgrund einer Vergewaltigung zustande gekommen ist oder im Falle einer schweren Schädigung des Embryos. In allen anderen Fällen droht den Ärzten eine Haftstrafe bis zu zwei Jahren.

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