Plebiszit in Deutschland: Volksabstimmung für Europa

Der weiteren europäischen Integration steht das Grundgesetz im Wege. Eine neue Verfassung könnte das schaffen - über eine Volksabstimmung.

Alles in der Schwebe in Europa? Bild: kallejipp / photocase.com

FREIBURG taz | Auch in Deutschland ist eine Volksabstimmung über die EU denkbar. Verfassungsrichter und Rechtswissenschaftler diskutieren bereits über die Voraussetzungen. Es wäre ein spektakulärer Schritt, denn dabei würde das Grundgesetz durch eine neue Verfassung ersetzt.

Angesichts der europäischen Schuldenkrise glauben viele, dass nur eine verstärkte Integration solche Zuspitzungen auf Dauer verhindern kann. Diskutiert wird über eine "europäische Wirtschaftsregierung" mit einer gemeinsamen Steuer-, Haushalts- und Sozialpolitik. In der CDU hoffen manche sogar auf die "Vereinigten Staaten" von Europa. Aber auch die bloße Bewältigung der Überschuldung könnte zu massiven Eingriffen in die nationale Souveränität führen, etwa wenn die EU einen Sparkommissar installiert, der in nationale Haushalte eingreifen kann.

Andreas Voßkuhle, der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, sagte jüngst in einem Interview mit der FAS: Bei der "Abgabe weiterer Kernkompetenzen" an die EU "müsste Deutschland sich eine neue Verfassung geben. Dafür wäre ein Volksentscheid nötig. Ohne das Volk geht es nicht!" Doch wie kommt er zu dieser Aussage? Eigentlich ist das Grundgesetz eine europafreundliche Verfassung. An mehreren Stellen ist die Schaffung eines "vereinten Europas" als Staatsziel benannt.

Doch das Verfassungsgericht hat das Grundgesetz so interpretiert, dass es "die souveräne Staatlichkeit Deutschlands" voraussetzt, die nicht einmal per Verfassungsänderung aufgegeben werden dürfe. Deutschland dürfe, solange das Grundgesetz gilt, deshalb keinem europäischen Bundesstaat beitreten.

Haushaltspolitik ist staatliches Kerngebiet

Auch weitere Integrationsschritte unterhalb einer europäischen Staatsgründung hat das Bundesverfassungsgericht verboten, wenn dem Bundestag kein "ausreichender Raum zur politischen Gestaltung" mehr bleibt. Die Steuer- und Haushaltspolitik zählte Karlsruhe ausdrücklich zu den unaufgebbaren staatlichen Kerngebieten.

Wenn die EU in diese Bereiche der deutschen Staatlichkeit eingreift, müsse die Bundesrepublik gegensteuern "und im äußersten Fall sogar ihre weitere Beteiligung an der Europäischen Union verweigern", hieß es 2009 im Urteil zum Lissabon-Vertrag. Die Verfassungsrichter bekamen für diese selbstherrliche Entscheidung viel Lob und viel Kritik. Doch sie zeigten auch einen Weg, wie es mit der Integration weitergehen könnte.

Der Beitritt zu einem europäischen Bundesstaat sei "allein dem unmittelbar erklärten Willen des Deutschen Volkes vorbehalten", steht im Lissabon-Urteil - ein Verweis auf Artikel 146 des Grundgesetzes. Dort heißt es, das Grundgesetz "verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist". Für weitere Schritte müsste das Grundgesetz aufgegeben und eine neue Verfassung geschrieben werden.

Wie diese zustande kommt, lässt das Grundgesetz offen. Denkbar ist ein Volksentscheid, aber auch der Beschluss durch eine große verfassungsgebende Versammlung. Über das Grundgesetz gab es auch nie eine Volksabstimmung. Dabei müsste aber nicht unbedingt eine völlig neue Verfassung geschrieben werden. Man könne auch das Grundgesetz nehmen, sagte Verfassungsrichter Peter M. Huber jüngst in der SZ, und darin "wenige Sätze" ändern. Doch auch er geht, wie Voßkuhle, davon aus, dass die neue Verfassung per Volksabstimmung beschlossen werden müsste.

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