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Plan des Bundesamtes ist versalzen

■ In Gorleben soll Salz gefördert statt Atommüll verbuddelt werden. Gestern reichte Salinas Zulassungsantrag ein

Hannover (taz) – Das Gorlebener Atomendlager bekommt Konkurrenz aus der freien Wirtschaft. Gestern hat die Salinas Salzgut GmbH bei den niedersächsischen Bergbehörden einen Antrag auf Zulassung eines Rahmenbetriebsplans gestellt. Das Unternehmen will in Gorleben den wertvollen Rohstoff Salz gewinnen. Schon im Herbst nächsten Jahres will Salinas eine erste Tiefbohrung auf 850 Meter im Salzstock niederbringen. Das Salz will Salinas später in flüssiger Form als Sole fördern. Bis zum Jahr 2010 will die Bergwerksgesellschaft nach bisherigen Planungen insgesamt etwa 100.000 Kubikmeter Sole fördern, was etwa 216.000 Tonnen Salz entspricht.

„Die Sole soll etwa in der Nahrungsmittelproduktion Verwendung finden oder auch zu therapeutischen Zwecken eingesetzt werden“, sagte gestern in Hannover Fritz Söffker, der Geschäftsführer der Salinas GmbH. Um den Absatz seiner Produkte macht sich er sich angesichts des guten Namnes, den Gorleben hat, keine Sorgen. Äußerst erfolgreich war schließlich bereits die GmbH- Gründung: Bisher sind ohne große Werbung bereits Gesellschafteranteile im Wert von 250.000 DM gezeichnet worden. Da sich bei Salinas täglich neue Interessenten melden, die einen Mindestanteil von 500 DM erwerben wollen, ist die Finanzierung des Bergwerksbetriebes auf gutem Wege. Etwa 1,5 Millionen DM soll das Ausspülen der Kaverne kosten, die später möglicherweise als Gasspeicher genutzt werden soll.

Aus formalen Gründen wurden gestern beim niedersächsischen Oberbergamt gleich zwei Anträge auf einen Rahmenbetriebsplan zur Salzgewinnung gestellt – einen von der Salinas GmbH und einen vom Eigentümer der Gorlebener Salzrechte, Andreas Graf Bernstorff. Er hat der Salinas eine Fläche nahe dem Gorlebener Endlager verpachtet und die darunterliegenden Salzrechte zur Nutzung überlassen. Für den Berliner Rechtsanwalt Geulen ist das neue Bergwerksprojekt ein starkes zusätzliches Argument gegen die Enteignung der gräflichen Salzrechte, die das Bundesamt für Strahlenschutz beantragt hat. Nach einem schon Jahrhunderte alten Grundsatz des Bergrechts habe die „Gewinnung von Rohstoffen Vorrang vor der bloßen Aufsuchung von Rohstoffen“, sagte Geulen gestern in Hannover. In dem Enteignungsverfahren räche sich nun, daß die Bundesregierung auf ein Planfeststellungsverfahren für das Atomendlager verzichtet habe und nur ein angebliches Erkundungsbergwerk errichte. Bei einer Erkundung gebe es für eine Enteignung keine Rechtsgrundlage. In ihrer Not wolle die Bundesregierung nun gar das Berggesetz ändern. Eine Lex Bernstorff zur Enteignung des Grafen hält Geulen allerdings für verfassungswidrig. Jürgen Voges

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