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Plan der LinksparteiAntrag für Mietendeckel im Bund

Die Linkspartei hat einen Antrag in den Bundestag eingebracht – und schon ein emotionales Thema für den Bundestagswahlkampf gefunden.

Spontandemo in Berlin, nachdem das Bundesverfassungsgericht den Berliner Mietendeckel gekippt hat Foto: M. Golejewski/AdoraPress

Berlin taz | Erst vergangene Woche hat das Bundesverfassungsgericht den Berliner Mietendeckel für nichtig erklärt, doch für die Linkspartei steht fest, dass ein neuer Mietendeckel her muss – und zwar bundesweit. „Das Problem der explodierenden Mieten schlägt jetzt in Berlin wieder mit voller Wucht zu und auch in anderen Städten ist die Lage eklatant“, sagt Pascal Meiser (Linke), Bundestagsabgeordneter und stellvertretender Vorsitzender des Berliner Landesverbandes, der taz.

Gemeinsam mit Caren Lay, der wohnungspolitischen Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag, hat er deshalb einen Antrag mit dem Titel „Sofort bundesweiten Mietendeckel einführen“ initiiert, der am Donnerstagnachmittag im Plenum beraten wird. Die Linken kritisieren darin, dass die Mieten in der laufenden Legislatur bundesweit etwa um fünf Prozent pro Jahr gestiegen seien, trotz der bisherigen „Mietpreisbremse“ des Bundes.

„Die Erwartung der Mieterinnen und Mieter ist groß, dass der Bund jetzt schnell handelt“, sagt Meiser. Dieser müsse für einen bundesweiten Mietenstopp sorgen und „den Kommunen ermöglichen, Mietobergrenzen nach dem Berliner Vorbild festzulegen“.

Nochmal zur Erinnerung: Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hatte am vergangenen Donnerstag den Berliner Mietendeckel mit der Begründung gekippt, dass Regelungen zum Mietpreisrecht auf Landesebene unzulässig seien. Die Gesetzgebungskompetenz liege ausschließlich beim Bund.

Mieter erwarten jetzt, dass der Bund schnell handelt

Pascal Meiser, Linkspartei

Mit dem Mietendeckel wurden Mieten für knapp 1,5 Millionen Berliner Wohnungen auf den Stand von Juni 2019 eingefroren. Zudem wurden Miet­obergrenzen bei Neuvermietungen eingeführt und zu hohe Mieten abgesenkt. Das bundesweit einmalige Gesetz hatte das Ziel, den Mietenanstieg in den nächsten fünf Jahren zu begrenzen. Es wirkte, die Mieten in Berlin sanken. Doch das Gesetz war von Anfang an heftig umstritten, ob es juristisch sattelfest ist – die Berliner CDU und FDP hatten dagegen Verfassungsklage eingereicht. Sie behielten recht, der Mietendeckel wurde für verfassungswidrig erklärt.

Ausnahmen für faire Vermietende

Doch nach dem Aus forderten Linke, SPD und Grüne wirksame bundesweite Regeln gegen Mietsteigerungen. Auch der Deutsche Mieterbund forderte den Bund auf, „endlich zu handeln und die Mietenexplosion in vielen deutschen Städten zu stoppen“. Der Antrag der Linken erhöht nun den Druck. Konkret umfasst er drei Forderungen: Erstens sollen Mieterhöhungen ohne Wohnwertverbesserungen innerhalb der nächsten sechs Jahre ausgeschlossen werden. Ausnahmen sollen nur für „faire Vermietende“ gelten, die bislang besonders niedrige Mieten verlangt haben.

Zweitens soll die bereits geltende Mietpreisbremse so nachgebessert werden, dass neue Mietverträge maximal in Höhe der ortsüblichen Vergleichsmiete abgeschlossen werden dürfen. Nur für Neubauwohnungen sollen Ausnahmen möglich sein. Verstöße sollen bestraft werden.

Drittens sollen in Lagen mit angespanntem Wohnungsmarkt nach dem Vorbild des Berliner Mietendeckels kommunale Mietobergrenzen festgelegt werden können – abhängig von Wohnlage und Wohnungsausstattung. Überhöhte Mieten, die 20 Prozent über dieser Grenze liegen, sollen abgesenkt werden.

Der Antrag wurde nun zur weiteren Beratung in die Ausschüsse überwiesen, die eine Beschlussempfehlung erarbeiten werden. Erst dann stimmt der Bundestag über den Antrag ab. Dass der bundesweite Mietendeckel kommt, ist unwahrscheinlich. Doch Pascal Meiser kündigt an: „Wir werden die Bundestagswahl zu einer Volksabstimmung über einen bundesweiten Mietendeckel machen.“

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2 Kommentare

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  • 1G
    14390 (Profil gelöscht)

    „Doch das Gesetz war von Anfang an heftig umstritten, ob es juristisch sattelfest ist – die Berliner CDU und FDP hatten dagegen Verfassungsklage eingereicht. Sie behielten recht, der Mietendeckel wurde für verfassungswidrig erklärt.“

    Hier werden einige Dinge sehr unsauber behandelt:



    Im Mai 2020 hatten 284 Bundestagsabgeordnete von CDU und FDP einen Antrag auf abstrakte Normenkontrolle beim Bundesverfassungsgericht (!) in Karlsruhe gestellt. Die Karlsruher Richter kamen zu dem einstimmigen Ergebnis, daß der sog. Berliner Mietendeckel verfassungswidrig ist, und erklärten das Gesetz für von Anfang an nichtig.



    Die CDU-Fraktion und die FDP-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus hatten ebenfalls im Mai 2020 beim Berliner (!) Verfassungsgerichtshof einen Antrag auf abstrakte Normenkontrolle gestellt. Dieses Verfahren wurde bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes ausgesetzt und ist nun gegenstandslos.

  • Begrüße ich!

    Der Antrang in Sachen "ortsübliche Vergleichsmiete" ist in Großstädten gefährlich, da in Großstädten der sog. "qualifizierte Mietspiegel" gilt, dessen Berechnungsgrundlage mietpreismindernde Faktoren zu wenig berücksichtigt.

    Ich vermute doch sehr, dass dies bei Sarah Wagenknech gleichfalls Zustimmung findet; unterstützt es doch ihre Forderung nach einer Wieder-Solidarisierung der Gesellschaft und der von sozialem Abstieg und weiterer Verarmung betroffenen Gesellschaftsschichten.

    ;-)