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Plädoyer macht Schneider blaß

Im Frankfurter Prozeß gegen den Immobilienspekulanten fordert der Staatsanwalt sieben Jahre und neun Monate Haft. Die Banken ernten kaum Kritik  ■ Aus Frankfurt/Main Heide Platen

Sieben Jahre und neun Monate Haft forderte gestern vormittag der Frankfurter Staatsanwalt Dieter Haike. Damit hätte der ehemalige Immobilienspekulant Jürgen Schneider (63) eigentlich zufrieden sein können. Doch zum ersten Mal in diesem Verfahren vor der Frankfurter Wirtschaftsstrafkammer saß er blaß und wie versteinert auf der Anklagebank und verfolgte das zweistündige Plädoyer. Auch hinterher war er wortkarg.

Der Staatsanwalt warf Schneider schweren Betrug in vier und Kreditbetrug in einem Fall vor. Für die Taten forderte er Einzelstrafen zwischen fünf und einem Jahr und bildete daraus die relativ niedrige Gesamtstrafe. Haike rechnete in seinem Vortrag akribisch wie ein Buchhalter die jeweils mehrstelligen Millionen Mark vor, die Schneider bei mehr als 50 Banken hinterlassen hatte. Betrogen, gelogen und gefälscht habe er nicht nur beim Projekt Frankfurter Zeilgalerie, sondern auch beim Berliner Kurfürsteneck sowie beim Zentralmeßpalast und der Mädlerpassage in Leipzig. Der Angeklagte sei immer wieder „nach dem gleichen Strickmuster“ vorgegangen, habe zu erwartende Mieteinnahmen hochgelogen, Quadratmeterzahlen erfunden und falsche Kaufverträge vorgelegt und so einen Gesamtschaden von fünf Milliarden Mark angerichtet.

Eine Mitschuld der Banken sah Haike kaum. Gewiß, sie „hätten das merken können“. Aber sie hätten Schneider eben vertraut und er habe, was besonders schwer wiege, dieses Vertrauen ausgenutzt. Lücken in Sicherheitssystemen seien nun einmal nicht strafmildernd: „Große Schäden entstehen nur bei großen Fehlern und bei bekannten Personen, denen man vertraut.“ Schneider hätte jederzeit aus den krummen Geschäften aussteigen und seine wahren finanziellen Verhältnisse offenlegen können, so Haike. Aber er habe „von Anfang an täuschen wollen“. Als er merkte, daß es brenzlig wurde, habe er schon vor 1994 zielstrebig seine Flucht vorbereitet und 245 Millionen Mark in die Schweiz geschafft: „Der Flug war gebucht, das Geld war auf der Wanderung.“

Bei den Banken konstatierte Haike eine „erhebliche Gutgläubigkeit“ – und als das Schneider- Imperium wankte, „ohnmächtige Hilflosigkeit“. Fast milde reagierte er im Fall der Leipziger Mädler- Passage. Die habe er sich selbst angesehen: „Man steht davor und sagt: Das ist schön!“

Insgesamt habe Schneider eine Haltung an den Tag gelegt, die „mit der Brechstange bis zuletzt“ Geld eingetrieben habe. Der Gestus dabei sei gewesen: „Mir gehört die Welt und vor allem das Geld der Banken.“ Strafmildernd wertete Haike Schneiders im Laufe des Prozesses gewachsene Einsicht in die Strafbarkeit seines Tuns und sein Alter. Auch deshalb könnten die über 30 Monate Untersuchungshaft auf die Gesamtstrafe angerechnet werden.

Eine vorzeitige Haftentlassung lehnte der Staatsanwalt aber wegen Fluchtgefahr ab. Schneider habe schließlich nach seiner Festnahme in Florida gelernt, „was er falsch gemacht hat“. Schließlich lebe sein mitangeklagter Geschäftspartner, der Iraner Djawadi, sicher in Kanada. Außerdem seien immer noch 14 Millionen Mark verschwunden. Über deren Verbleib könnten möglicherweise Notizen des Angeklagten Hinweise geben, in denen die Isle of Man erwähnt wird.

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