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Plädoyer im Kachelmann-ProzessAussage gegen Aussage

Eindeutige Botschaft: unschuldig. Am Dienstag hielt eine von Jörg Kachelmanns Anwältinnen ihr abschließendes Plädoyer – betont sachlich und präzise.

Auf dem Weg zum Gericht: Wettermoderator Jörg Kachelmann. Bild: dapd

MANNHEIM taz | Jörg Kachelmann ist unschuldig. Das war die Botschaft des dreistündigen Plädoyers seiner Verteidigerin Andrea Combé gestern am Landgericht Mannheim. Dem Schweizer Wettermoderator droht eine mehrjährige Haftstrafe, nachdem ihn seine ehemalige Geliebte Sabine W. (Name geändert) der Vergewaltigung beschuldigt hatte.

"Mit hoher krimineller Energie" habe Sabine W. ihren Exfreund Kachelmann falsch beschuldigt, sagte Anwältin Combé. Die Geliebte habe nach elfjähriger Beziehung an eine gemeinsame Zukunft mit Kachelmann geglaubt und nie damit gerechnet, dass Kachelmann einfach geht, als sie ihn wegen einer anderen Frau zur Rede stellte. Gegenüber einer Psychologin habe sie erklärt, dass sie sich "wie ein Stück Dreck zurückgelassen" gefühlt habe. Sie habe dann wohl gedacht: "Wenn du mich vernichtest, vernichte ich dich auch", spekulierte Combé. "Hass und Rache" sei das Motiv der am nächsten Morgen (am 9. Februar 2010) eingereichten Vergewaltigungsanzeige gewesen.

Kachelmann dagegen, so die Anwältin, habe keinerlei Hang zu Gewalttätigkeiten. Seine - auch mit Sabine W. ausgeübte - Neigung zu sadomasochistischer Sexualität sei etwas ganz anderes. "Das war völlig einvernehmlich und diente dem beiderseitigen Lustgewinn", betonte Combé. Ein Gutachter habe bestätigt, dass Kachelmann kein krankhafter Sadist sei. Auch auf schwere Kränkungen habe er bisher nie mit Gewaltausbrüchen reagiert.

"Diese Frau lügt und manipuliert"

Wenn "Aussage gegen Aussage" stehe, habe Kachelmann eindeutig die größere Glaubwürdigkeit, sagte Anwältin Combé und verwies darauf, dass die Exfreundin wochenlang ihre Familie und die Polizei über Details täuschte, um glaubwürdiger zu erscheinen. So hatte sie behauptet, erst am Nachmittag des Vorfalls Hinweise auf Kachelmanns Beziehung zu einer anderen Frau erhalten zu haben, obwohl sie schon wochenlang davon wusste: "Diese Frau lügt und manipuliert so gut, dass auch erfahrene Ermittlungsbeamte sie für durch und durch glaubwürdig hielten."

Die Aussage der Exgeliebten zum vermeintlichen Tatgeschehen sei auch nicht konstant gewesen und viel zu wenig detailliert. "Bei einem traumatischen Geschehen prägt man sich das Erlebte besonders gut ein, nur die Emotionen werden abgespalten und verdrängt", betonte Combé mit Verweis auf den psychiatrischen Sachverständigen Hans-Ludwig Kröber.

Detailliert diskutierte Combé alle Sachspuren und kam zum Schluss: "Sie stützen weder die eine noch die andere Version." Aus DNA-Spuren und Verletzungen könne nicht sicher geschlossen werden, ob der Sex einvernehmlich oder erzwungen war ob er vor oder nach dem konflikthaften Beziehungsgespräch stattgefunden hatte. Die Spurenlage deute eher darauf hin, dass das Küchenmesser, mit dem Kachelmann die Frau zum Sex gezwungen haben soll, an diesem Abend nicht eingesetzt wurde. Verletzungen am Hals und an den Oberschenkeln habe sich Sabine W. vermutlich selbst zugefügt, so Combé.

Mit dem betont sachlichen und präzisen Plädoyer seiner Verteidigerin konnte Kachelmann sehr zufrieden sein. Sie hob sich wohltuend vom Stil ihres Kollegen Johann Schwenn ab, der erst Ende letzten Jahres zum Verteidigerteam stieß und den Prozess seitdem mit ständigen Attacken gegen Gericht, Staatsanwaltschaft, Zeugen und Sachverständigen polarisierte. Schwenn wollte allerdings nach Redaktionsschluss dieser Ausgabe noch ein zweites Plädoyer halten. Möglicherweise wäre es für seinen Mandanten besser gewesen, darauf zu verzichten.

Das Urteil wird in einer Woche am 31. Mai verkündet.

Die Staatsanwaltschaft hatte vorige Woche eine Freiheitsstrafe von vier Jahren und drei Monaten gefordert.

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1 Kommentar

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  • HE
    Holger eich

    Ihren Kommentar hier eingeben. Aussage gegen Aussage gut es im vergewtigungsdelikt nicht ,da geht es nur um die Glaubwürdigkeit und ums Kerngeschehen. Kachelmann hat den Prozess mit seinen frühren RA. Bienenstock verloren. RA. Sechwen der ein ausgeschprochener exzellenter Strafverteidiger ist konnte da nicht mehr viel retten. Aber mal sehen vielleicht zaubert RA. Schwenn kurz vor der Urteilsverkündung noch ein oder zwei Hilfsbeweisanträge aus dem Hut und schon ist man wieder in der Beweisaufnahme und es geht weiter. RA.Schwenn ist ein ausgesprochner Fux. Ansonsten wird Kachelmann wohl am 30 Oder 31 Mai 100 pro verurteilt . Die Forderung seiner Anwälte sind ausschließlich nur für die Gallerie die Anwälte müssen doch Freispruch fordern wofür bekommen sie den sonst ihr hohes Honorar.