■ Tankerunglück: Pflicht gröblich verletzt
London (dpa) – Der Kapitän des Unglückstankers, der im Januar 1993 vor den schottischen Shetland-Inseln auf Grund gelaufen ist, hat „gröblich seine Pflicht verletzt“, heißt es in einem gestern veröffentlichten offiziellen Untersuchungsbericht des britischen Verkehrsministeriums. Der Kapitän habe nicht dafür gesorgt, daß mehrere Eisenrohre, die sich in schwerem Seegang gelockert hatten, entweder über Bord geworfen oder wieder gesichert wurden.
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