Pflegegesetz mit Nebenwirkungen: Angehörige im Ausnahmezustand
Paradox: Wegen des Pflegestärkungsgesetzes wandern Fachkräfte von ambulanten Diensten ab. Familien müssen zu Hause vermehrt einspringen.
Vor 13 Jahren hatte Sohn Jascha einen Fahrradunfall und brach sich den obersten Halswirbel. Der heute 18-Jährige muss seitdem rund um die Uhr versorgt werden: Das Beatmungsgerät muss überwacht, der Schleim abgesaugt werden und er muss korrekt umgelagert werden. Fallen seine Pflegerinnen wegen Krankheit oder Urlaub aus, gibt es keinen Ersatz und die Eltern müssen die intensivmedizinische Versorgung alleine leisten. Die Grundpflege, Waschen, Ernährung, Kommunikation, das machen sie ohnehin.
„Es wird von Jahr zu Jahr schwieriger, Fachkräfte für die ambulante Intensivpflege zu finden“, sagt Markus Behrendt. Der Ingenieur ist auch Vorsitzender des Vereins IntensivLeben in Kassel. „Das Überleben von schwer erkrankten Kindern und Jugendlichen ist durch Pflegekräftemangel zunehmend gefährdet“, warnt Behrendt und findet: Das von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) eingeführte Pflegepersonal-Stärkungsgesetz habe die Situation verschärft. Es ist eine Nebenwirkung, die so politisch wohl nicht intendiert war.
Examinierte wechseln in Kliniken und Heime
Das Gesetz erlaubt es Krankenhäusern und Pflegeheimen, zusätzlich medizinisches Pflegepersonal einzustellen, das von den Kassen refinanziert wird. Doch das verschärft die Konkurrrenz um knappes Pflegepersonal. Und zwar zulasten ambulanter Dienste, die sich etwa um Menschen wie Jascha Behrendt kümmern.
„Das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz bevorteilt die Akutkrankenhäuser bei der Anwerbung von Pflegefachkräften“, sagt Bernd Tews, Geschäftsführer des Bundesverbands privater Anbieter sozialer Dienste (bpa). „Die Krankenhäuser werden durch das Gesetz in die Lage versetzt, jede gewünschte Pflegekraft einzustellen und sofort tariflich zu entlohnen.“ Krankenhäuser bezahlen häufiger nach Tarif als ambulante Dienste. Das bestätigt auch Thorsten Weilguny, Referent bei der Bundesarbeitsgemeinschaft Hauskrankenpflege (B.A.H): „Im ambulanten Bereich haben wir keine so hohe Tarifbindung“.
Im stationären Bereich könnten Fachkräfte, die eine dreijährige Ausbildung absolviert haben, bis zu 1.000 Euro mehr im Monat verdienen als bei den ambulanten Diensten, sagt Behrendt. Die Folge: Fachkräfte wandern ab. Auch einige von Jaschas Pflegerinnen kündigten und wechselten in den stationären Bereich.
Familien werden zum Sozialfall
Wer einen schwer pflegebedürftigen Angehörigen zu Hause versorgt und dafür intensivpflegerische Hilfe etwa bei der Beatmung benötigt, muss einen Pflegedienst finden, der die nötigen Fachkräfte beschäftigt und überdies bereit ist, mit den Krankenkassen mühselig einen Vertrag über die Versorgung auszuhandeln. Behrendt und sein Verein fordern eine eigene Rahmenvereinbarung für die Pflege intensivpflichtig erkrankter junger Menschen. Damit entfielen die im Einzelfall zermürbenden Verhandlungen mit den Kassen.
Offizielle Zahlen gibt es nicht, aber der Verein geht von rund 2.000 Familien aus, die Intensivpflegefälle zu Hause versorgen. Und dabei an Grenzen und darüber hinaus gehen.
Behrendt selbst hat nach Jaschas Unfall seine Arbeitszeit halbiert, inzwischen arbeitet er auf einer 90-Prozent-Stelle. Seine Frau gab ihren Beruf als Krankenschwester in der Palliativmedizin auf und ist jetzt in Teilzeit Beraterin im Verein. Er kenne viele Familien mit intensivpflegebedürftigen Kindern, denen es schlechter gehe, sagt Behrendt. Eine Familie, die schlichtweg keinen Pflegedienst mit den erforderlichen Fachkräften fand, habe die Pflege aus Not vollständig selbst übernommen. „Das ist eine Überforderung“, sagt Behrendt. In einer anderen Familie seien die Geschwisterkinder zu den Großeltern gezogen, weil die Eltern völlig mit der Pflege des schwerkranken Kindes beschäftigt sind. In einem weiteren Fall konnten die Eltern den Familienbetrieb nicht aufrechterhalten, weil die Pflege alle Kraft brauchte. Die Familie wurde zu einem Fall für die Grundsicherung.
Pflegegehälter auch für Angehörige
Solche Fälle thematisiert auch Arnold Schnittger, der erste Vorsitzende des Vereins Nicos Farm. Schnittger betreut seinen schwerstbehinderten Sohn Nico, heute 24, alleine. Nico braucht keine apparategestützte Intensivpflege, ist aber geistig und körperlich schwerstbehindert und muss rund um die Uhr versorgt werden.
Schnittger rief jetzt die Facebook-Gruppe „Pflegerebellen“ ins Leben. Viele der über 1.300 Mitglieder haben pflegebedürftige Kinder. In der Gruppe schildern Eltern von Autisten, Spastikern und anderen Kindern mit schweren Behinderungen ihren Alltag, ihre Kämpfe mit Krankenkassen, Behörden, Pflegediensten. „Die meisten von ihnen pflegen unter katastrophalen Bedingungen“, sagt Schnittger.
Schnittger, selbst im Rentenalter, möchte unter anderem erreichen, dass die Pflege von Angehörigen nicht zu Armut führt. „Es kann nicht sein, dass man in Hartz IV landet, weil man pflegt“, sagt er. Er fordert ein Grundgehalt von 1.200 bis 1.400 Euro im Monat für alle pflegenden Angehörigen. Am 13. August wollen die Pflegerebellen bundesweit für ihre Forderungen demonstrieren.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Kinderbetreuung in der DDR
„Alle haben funktioniert“
Hybride Kriegsführung
Angriff auf die Lebensadern
BSW in Koalitionen
Bald an der Macht – aber mit Risiko
Dieter Bohlen als CDU-Berater
Cheri, Cheri Friedrich
Niederlage für Baschar al-Assad
Zusammenbruch in Aleppo
Stellungnahme im Bundestag vorgelegt
Rechtsexperten stützen AfD-Verbotsantrag