Bei Verdacht auf Verfassungsfeindlichkeit sollen Polizist*innen in Bremen und Niedersachsen künftig vom Arzt nach verdächtigen Tattoos abgesucht werden.
Generalanwalt Sánchez-Bordona hält die anlasslose Speicherung von Internetverkehrsdaten für unzulässig. Der Europäische Gerichtshof dürfte dem folgen.
Juristen melden verfassungsrechtliche Bedenken an, ob die Polizei twittern darf, wie sie Demonstranten bewertet. Die Polizei verteidigt ihre Strategie.
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