Ermittler sollen durch DNA-Analyse Haut- und Haarfarbe von Tätern feststellen dürfen. In dem Entwurf heißt es, der Eingriff ins Persönlichkeitsrecht sei „verhältnismäßig“.
Der Axel-Springer-Verlag und der Fernsehsender RTL wollen das Foto eines Mannes veröffentlichen, der des Mordes angeklagt war. Sie scheitern nun vor Gericht.