piwik no script img

„Patientin bei Abtreibung schonen“

Memmingen (taz) - Am dritten Verhandlungstag vor der 1. Strafkammer des Landgerichts Memmingen erklärte der angeklagte Frauenarzt Theissen gestern, als Arzt sei er dazu verpflichtet, bei einem Schwangerschaftsabbruch die Methode zu wählen, die für die Patientin körperlich und psychisch am schonendsten sei. Nach seiner Überzeugung könne dies nur ein ambulanter Eingriff sein. In Bayern jedoch ist eine Abtreibung nur stationär in einem Krankenhaus erlaubt. Die Anklage wirft Theissen illegale Abtreibungen in 156 Fällen vor.

Er hielt es für unverantwortlich, Frauen für einen Abbruch nach München zu schicken. Die beiden Krankenhäuser in Memmingen machen grundsätzlich keine Abtreibungen. Es sei aber sehr wichtig, so Theissen, diesen Schritt in einer vertrauten Umgebung machen zu können. Bei einem ausführlichen Gespräch habe er sich intensiv mit der Situation der Frau befaßt. „Es ist unzulässig, eine soziale Indikation auf eine materielle Notlage zu beschränken“, erklärte Theissen dem Gericht. Auch die psychische Notlage einer Frau gehöre mit in den Bereich der medizinischen Indikation.

GS

Der drohende Erfolg der AfD bei den kommenden Landtagswahlen zeigt, wie stark rechtsextreme Kräfte inzwischen geworden sind. Gerade jetzt braucht es Zusammenhalt und Solidarität. Auch und vor allem mit den Menschen, die sich vor Ort für eine starke Zivilgesellschaft einsetzen. Die taz kooperiert deshalb mit "Alles beginnt im Zentrum". Die Kampagne unterstützt bundesweit linke, selbstverwaltete Orte und baut einen solidarischen Fonds für deren Schutz und Erhalt auf. Eine offene Gesellschaft braucht guten, frei zugänglichen Journalismus – und zivilgesellschaftliches Engagement. Finden Sie auch? Dann machen Sie mit und unterstützen Sie unsere Aktion. Jetzt unterstützen