Pass-Tricks: Bremer Praxis illegal
Unliebsamen Papierlosen hat Bremen bislang Dokumente eines gefühlten Herkunftslandes gekauft. Verwaltungsgericht schiebt dem einen Riegel vor
Die Richter haben Teile des Beschlusses mit der "Copy and Paste"-Funktion kopiert: Wie schon am Freitag (taz vom 9. Januar) attestierte das Verwaltungsgericht der Ausländerbehörde auch am Montag, mit äußerst zweifelhaften Methoden Papiere für eine Abschiebung beschafft zu haben.
Mit dem Beschluss gab es dem Eilantrag des Sierra-Leoners Bibi T. statt. Der abgelehnte Asylbewerber war am Samstag festgenommen worden und sollte heute nach Freetown abgeschoben werden. Das Stadtamt hatte für ihn bei der Bundespolizei ein so genanntes "Emergency Travel Certificate" (ETC), eine Art Einmal-Pass, bestellt.
Diesen hatte die Bundespolizeidirektion Koblenz 2008 zusammen mit rund 100 weiteren ETCs bei einer Quelle beschafft, deren "Identität, Aufgabenbereich und Autorisierung gänzlich ungeklärt sind", urteilten die Richter am Montagabend.
Sie bemängelten vor allem zwei Umstände: Das ETC trägt den Briefkopf der Republik Sierra Leone. Ausgestellt wurde es jedoch laut Unterschrift in Karlsruhe - obwohl die Botschaft des afrikanischen Landes in Bonn ist. Zum anderen stammt es vom September 2008.
Im November 2008, also später, schrieb jedoch die Bundespolizeidirektion Karlsruhe an das Bremer Stadtamt, dass die ausgestellten "Heimreisedokumente" dieser Charge nur "vorläufig" seien. Die "gültigen" Dokumente müssten persönlich in Sierra Leone abgeholt werden, da es "erhebliche organisatorische Probleme für die Übersendung auf dem Postweg" gebe. Deshalb werde ein Vertreter des Bundespolizeipräsidiums persönlich in die Hauptstadt Freetown reisen, um dort die Papiere entgegen zu nehmen.
Für T.s Anwalt Jan Sürig ist das ein klarer Hinweis darauf, dass "die Papiere mit Geldzahlungen zustande gekommen sind, die jenseits rechtmäßigen Verwaltungshandelns liegen."
Stadtamtsleiter Hans-Jörg Wilkens weist dies zurück. Die Fälle seien "nicht vergleichbar, da gibt es keine Parallelen", denn Bibi T.s Papier sei nicht unter denen gewesen, die die Polizei in Freetown habe abholen müssen. "Bei ihm hat die Botschaft schon 2001 bestätigt, dass er aus Sierra Leone ist." Die Richter nahmen diesen Umstand zur Kenntnis, maßen ihm jedoch keine Bedeutung zu, da T.s "Heimreisedokument" aus der gleichen Quelle stammt.
Erst am Freitag hatte das Verwaltungsgericht im Fall eines anderen Sierra Leoners entschieden, dass "das gesamte Verfahren" zur Beschaffung von Passpapieren bei Kommissionen aus Staaten wie Sierra Leone oder Guinea "undurchsichtig und zweifelhaft" sei. Auf die ETCs hatten die die Richter explizit Bezug genommen: Es bestehe der begründete Verdacht, dass sie "von einer nicht autorisierten Stelle (...) gegen Handgeld ausgestellt" worden sei, heißt es in dem Beschluss von gestern.
Stadtamtsleiter Wilkens sieht die Schuld derweil bei der Bundespolizei: "Wenn wir einer Bundesbehörde so einen Auftrag erteilen, können wir davon ausgehen, dass die sich an Recht und gesetz halten."
Tue sie dies nicht, so trage das Stadtamt hierfür keine Verantwortung. Man prüfe deshalb, eine Beschwerde gegen den Beschluss vom Freitag einzulegen.
Der Sprecher der SPD-Bürgerschafsfraktion André Städler sagte zu der Angelegenheit , er sei "davon ausgegangen", dass Bremen sich an der Praxis, Abzuschiebende bei unautorisierten Personen vorzustellen, und ihnen Geld zu zahlen, das als Bestechung gewertet werden kann, nicht beteiligt."
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