Parteispendenaffäre um die AfD: Weidel-Spende oder AfD-Spende?
Die AfD will keine Strafe dafür zahlen, dass sie eine illegale Spende annahm. Nun soll das Geld plötzlich eine Schenkung an Alice Weidel gewesen sein.
Zischen Juli und September 2017 erhielt der AfD-Kreisverband Bodenseee, in dem Alice Weidel für den Bundestag kandidierte, rund 130.000 Euro von einer Schweizer Pharmafirma. Die Summe kam gestückelt in mehreren Teilen von meist rund 9.000 Schweizer Franken.
Diese Spende war doppelt illegal. Zum einen dürfen Parteien maximal 1000 Euro von Spendern aus dem Nicht-EU-Ausland annehmen. Außerdem müssen Spenden über 50 000 Euro sofort der Bundestagsverwaltung gemeldet und veröffentlicht werden. Diese Pflicht sollte mit der Stückelung offensichtlich umgangen werden. Dass die ominöse Spende im April 2018 zurückgezahlt wurde, ändert nichts an dem Verstoß.
Deshalb hat Bundestagsverwaltung vor einigen Wochen angekündigt, dass sie der AfD die übliche Strafe in dreifacher Höhe der illegalen Spende auferlegen will. Die AfD müsste dann 396 000 Euro an den Fiskus zahlen.
Verwendungszweck: „Alice Weidel Social Media“?
Das will die AfD nun mit einer Stellungnahme des renommierten Straf- und Parteienrechtlers Franz Saliger verhindern, über die zuerst die Süddeutsche Zeitung berichtete. Danach habe es sich um keine Parteispende gehandelt, sondern um eine Spende an Alice Weidel als kandidierende Einzelperson.
Saliger bezieht sich auf die Aussage eines Züricher Drogisten, der das Geld von einem Geschäftsfreund aus Deutschland erhalten haben will und es dann über eine seiner Firmen an die AfD weiterleitete. Jede Überweisung habe den Verwendungszweck „Alice Weidel Social Media“ getragen. Von dem Geld seien unter anderem Rechnungen der Kölner Medienrechts-Kanzlei Höcker bezahlt worden, die für Weidel tätig war.
Grundsätzlich ist es möglich, an einen Kandidaten statt an eine Partei zu spenden. Sinnvoll ist dies zum Beispiel bei einem parteiunabhängigen Bewerber. „Dann gelten auch die Regeln des Parteiengesetzes nicht“, sagt Martin Morlok, emeritierter Rechtsprofessor und Spezialist für Parteienrecht. Das heißt, es gibt auch keine Begrenzung für Auslandsspenden und keine Transparenzpflicht.
„Allerdings muss der Kandidat, das Geld dann als Schenkung versteuern“, so Morlok. Für Nicht-Verwandte gilt dabei ein Steuersatz von 30 Prozent. Und der Spender kann Schenkungen an Einzelkandidaten nicht wie Parteispenden von der Steuer absetzen.
Jede menge Widersprüche
Im Fall der Schweizer Spende ist es jedoch ziemlich abwegig, den Charakter als Parteispende zu bestreiten. Die Spende ging an ein Konto der AfD, nicht auf ein Konto von Weidel. Alice Weidel kandidierte auch nicht als Einzelbewerberin, sondern war AfD-Spitzenkandidatin in Baden-Württemberg. Die Rechnungen der Anwaltskanzlei Höcker gingen nicht an Weidel, sondern an die AfD.
Weidel selbst sagte früher, dass sie erst im Januar 2018 von der Spende erfuhr. Bis dahin habe sich die Kreisschatzmeisterin der AfD im Dialog mit dem Landesschatzmeister um die Spende gekümmert. Als Weidel wegen der illegalen Spende 2018 innerparteilich unter Druck geriet, betonte sie, dass es „ein Parteikonto gewesen ist“. Ganz deutlich erklärte sie: „Es ist keine persönliche Spende gewesen, die dort angekommen ist.“
Heute behauptet die AfD das Gegenteil.
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