Parteispenden-Watch: Unterschriften gegen Korruption
Lobby Control erhöht den Druck auf die Bundesregierung für mehr Transparenz bei Parteispenden und Nebeneinkünften. Auch die taz wühlt weiter – helfen Sie mit!
BERLIN taz | Nur Millimeter ist die Bundesrepublik in den vergangenen Jahren voran gekommen – in Sachen Korruptionsbekämpfung, Transparenz bei Parteispenden und Nebeneinkünften von Abgeordneten gehört Deutschland zu den Schlusslichtern in Europa.
Die Blockadehaltung der Bundesregierung ist beachtlich, Deutschland ist eines der wenigen Gründungsmitglieder der Staatengruppe gegen Korruption des Europarates (GRECO), das die UN-Konvention gegen Korruption von 2005 zwar unterzeichnet, nicht aber ratifiziert hat.
Bereits 2009 erhielt die Regierung 20 Empfehlungen des Europarats zu Korruptionsbekämpfung, von denen sie bis heute gerade einmal vier umgesetzt hat. Deshalb startet die Nichtregierungsorganisation Lobby Control nun eine Unterschriftenaktion. Auch die taz versucht seit Jahren, zu sensibilisieren und zu informieren und braucht dabei Ihre Unterstützung.
Parteispenden sind legal. Aber wer bezahlt wen? Spenden bleiben in Deutschland zum großen Teil anonym und intransparent. Die taz hat die deutschen Parteispenden über 10.000 Euro seit 1994 durchsuchbar gemacht: Unter taz.de/parteispenden können Sie suchen, nach Adressen, Parteien, Beträgen, Firmen. Für Parteispendenwatch ist die taz für den Grimme Online Award nominiert. Sie können online für das Projekt abstimmen.
Die taz stellt die Parteispenden-Karte und das Recherche-Tool kostenlos zur Verfügung. Das aufwändig recherchierte, inhaltlich und grafisch aufbereitete Material hat mehr als 10.000 Euro gekostet. Die Taz erhofft sich, dass das Thema ein Dauerbrenner wird, mit immer neuen Tipps zu möglichen Unregelmäßigkeiten seitens der User.
Die taz zählt aber auch auf die Bereitschaft der UserInnen, eine solche journalistische Leistung freiwillig zu honorieren. So sollen noch mehr Nutzer über taz-zahl-ich, die im Frühjahr erfolgreich gestartete Mikropayment-Funktion freiwillig für das neue Angebot zahlen.
Wenn das Parteispenden-Angebot tausend Usern jeweils 10 Euro wert wäre, hätte die taz ihre Kosten für Personal, Programmierung und Knowhow schon nahezu gedeckt. (taz)
Denn nur so kann der Druck bis zum 30. Juni noch erhöht werden – dann muss die Regierung dem Europarat Bericht erstatten, welche Maßnahmen sie ergreifen will, um doch noch einige der Empfehlungen umzusetzen. „Es sieht nicht so aus, als würde die schwarz-gelbe Koalition vor Ablauf der Frist auch nur eine weitere Empfehlung des Europarats umsetzen“, sagt Timo Lange von Lobby Control.
Auf Anfragen an diverse Ausschüsse und Ministerien habe man keine Auskünfte erhalten, welche weiteren Schritte geplant sind. Der Innenausschuss wird sich laut Lobby Control erst am 27. Juni erneut mit dem Thema beschäftigen – zu kurz, um noch stichhaltige Konzepte vorzubereiten, meint die NGO.
Unklare Situation bei Empfängen
Dabei erforderte die aktuelle Situation das unbedingt. Die Rechtslage in Deutschland verhindert, dass die BRD wie über 150 andere Staaten die UN-Konvention ratifizieren kann: Zwar gibt es nach Artikel 108 des Strafgesetzbuches den Straftatbestand der Abgeordnetenbestechung. Doch es gibt keine Regeln zu der Art oder der Höhe von unzulässigen Einladungen, etwa zu Empfängen, in den „Verhaltensregeln für Mitglieder des Deutschen Bundestages“.
Spenden an Abgeordnete, die nicht den Parteien zufließen, sind gesetzlich zulässig und müssen lediglich ab 5.000 Euro dem Bundestagspräsidenten angezeigt und ab 10.000 Euro veröffentlicht werden. In den Länderparlamenten gibt es fast nie Veröffentlichungsregelungen zu den Nebeneinkünften der Abgeordneten.
Um die Konvention ratifizieren zu können, muss nach Auffassung der Organisation Transparency International jedoch verwerfliche Beeinflussung eines Abgeordneten bei jeder Gelegenheit erfasst werden, in der er sein Mandat wahrnimmt – also auch bei Empfängen ohne direkten Bezug zu seiner politischen Arbeit. Bislang konnte sich der Bundestag nicht auf eine entsprechende Gesetzesänderung verständigen.
Genauso problematisch sehen Organisationen wie Lobby Control und Transparency International die bisherigen Regelungen Deutschlands zu Parteienspenden. Sie werden nach Artikel 25.3 des Parteiengesetzes erst ab einer Höhe von 10.000 Euro veröffentlicht. Bei Parteisponsoring sind noch mehr Spielräume gegeben, es taucht nur unter einem Sammelposten „Einnahmen aus Veranstaltungen, Vertrieb von Druckschriften und Veröffentlichungen und sonstiger mit Einnahmen verbundener Tätigkeit“ in den Rechenschaftsberichten der Parteien auf.
Parteisponsoring als Betriebsausgaben
Während Parteispenden zumindest nicht von der Steuer abgesetzt werden können, können Unternehmen Parteisponsoring unbegrenzt als Betriebsausgaben von der Steuer absetzen.
Welche langfristigen Auswirkungen Spenden haben können, die sich über die Zeit ansammeln, lässt eine Recherche von Abgeordnetenwatch erahnen. Das Blog zieht die Verbindung zwischen Spenden aus dem Umfeld der Deutschen Vermögensberatung (DVAG) in Höhe von 587.000 Euro an die CDU und 470.000 Euro an die FDP im Jahr 2009 und der Förderung der Zusatz-Pflegeversicherung, die die Koalition vergangene Woche beschlossen hat.
Wer zusätzlich zur gesetzlichen Pflegeversicherung eine private abschließt, soll künftig mit fünf Euro monatlich unterstützt werden. Das sind 60 Euro im Jahr pro Person, insgesamt würde der Staat mit Fördergeldern von 100 Millionen Euro jährlich in die private Pflege locken.
Während SPD und Grüne von DVAG nur geringe Summen erhielten, fielen die Spenden an die Regierungskoalition erheblich aus. Besteht eine Verbindung? Nachweisbar ist das nicht. Doch Timo Lange von Lobby Control fordert mehr Engagement der Bundesregierung dafür, dass nicht einmal das Risiko dafür entsteht. „Frau Merkel muss sich als Bundeskanzlerin und Parteivorsitzende der größten Regierungspartei endlich dafür einsetzen, dass die Empfehlungen des Europarates nicht weiter verschleppt werden“, fordert er. „Sonst ist ihre Tatenlosigkeit der Nährboden für die nächsten Parteispenden-Skandale.“ (KG)
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