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Parteiengesetz „gravierender Fehler“

Parteiengesetz wird von Experten als unzureichend bezeichnet. Skandale in Städten und Bezirken nicht verhinderbar

BERLIN dpa/ap ■ Das neue Parteiengesetz, das gestern als Konsequenz aus den Spendenskandalen von CDU und SPD verabschiedet wurde, war offensichtlich für viele ein fauler Kompromiss. Zwar stimmten SPD, Grüne, CDU/CSU und FDP für den gemeinsamen Gesetzentwurf. Trotzdem gab es reichlich Kritik. „Ich hätte mir mehr gewünscht“, sagte Dieter Wunder, Mitglied der Expertenkommission von Bundespräsident Rau, der Zeitung Rheinpfalz. Auch die Anti-Korruptions-Organisation Transparency International bezeichnete das Gesetz als „unzureichend“.

Wunder nannte es einen „gravierenden Fehler“, dass sich die Parteien weigerten, die Kontrollrechte des Bundespräsidenten zu stärken. So sei etwa aus dem Entwurf gestrichen worden, dass die Berichte der Wirtschaftsprüfer auch dem Staatsoberhaupt vorgelegt werden müssen.

Parteienforscher Hans Herbert von Arnim sagte gegenüber der Pforzheimer Zeitung: „Auch unter dem neuen Gesetz bleiben die Parteifinanzen in den Städten und Unterbezirken praktisch unkontrolliert.“

In der Aussprache griff gestern die Union die Sozialdemokraten scharf an. Die Sprecher warfen SPD-Generalsekretär Franz Müntefering im Zusammenhang mit der Kölner Spendenaffäre vor, den Untersuchungsausschuss des Bundestages „belogen“ zu haben. Der Grünenabgeordnete Hans-Christian Ströbele warf der früheren Bundesregierung unter CDU-Kanzler Helmut Kohl „Käuflichkeit“ vor. Die PDS votierte gegen das Gesetz.

Illegale Spendenpraktiken können vom 1. Juli an erstmals mit Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren oder Geldstrafen geahndet werden. Mit der Neueregelung werden die Vorschriften für die Annahme und die Veröffentlichung von Spenden verschärft. Die Parteien müssen ferner mehr Einblick in ihr Vermögen geben. NJ

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