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PLÄDOYERDie Freiheit infrage gestellt

Am Mittwoch entscheidet die Uni Bremen über die Zukunft der Zivilklausel - und damit auch über ihr Selbstverständnis. Ein Beitrag zur aktuellen Debatte

Für die Universität Bremen geht es 2012 um viel: um ihr Prestige - und um ihr Selbstverständnis Bild: JAN ZIER

Die Uni Bremen steht im 40. Jahr nach ihrer Gründung vor entscheidenden Weichenstellungen. Zwei für ihre Zukunft und ihr Selbstverständnis zentrale Entscheidungen werden noch im ersten Halbjahr getroffen.

Das betrifft einmal die finanzielle Ausstattung der Universität. Bei der im Juni 2012 zur Entscheidung anstehenden Exzellenzinitiative von Bund und Ländern geht es um das Prestige, eine "Exzellenzuniversität" zu sein, aber auch um überlebenswichtige zehn Millionen Euro pro Jahr an Fördergeldern.

Neben der Exzellenzinitiative bildet die Debatte um die sogenannte Zivilklausel die zweite Großdiskussion, die die Universität seit Monaten beschäftigt. Am Mittwoch entscheidet der Akademische Senat über die Zukunft dieser Klausel, in der sich die Uni 1986 selbstverpflichtet hat, "jede Beteiligung von Wissenschaft und Forschung mit militärischer Nutzung bzw. Zielsetzung" abzulehnen. In zahlreichen Sitzungen und Diskussionen hat im letzten Jahr ein Selbstvergewisserungsprozess stattgefunden, in dessen Zentrum die Frage stand, ob diese Klausel noch aktuell ist.

Beide Entscheidungen werden die Zukunft der Universität Bremen maßgeblich prägen. Die Exzellenzinitiative betrifft ihre finanzielle Unabhängigkeit. Bei der Zivilklausel entscheidet die Universität über ihren Umgang mit ihrer pazifistischen Tradition, aber mehr noch über ihr Selbstverständnis als Wissenschaftsorganisation. In beiden Prozessen steht nichts Geringeres auf dem Spiel als die Autonomie der Wissenschaft.

Als Reaktion auf ihre Finanzlage in Zeiten knapper öffentlicher Haushalte sind die Universitäten gezwungen, in ihrer Mittelbeschaffung kreative Wege zu gehen und gesellschaftliche Unterstützungsformen auszureizen. Die Exzellenzinitiative ist hier ein zwar für die Universität kaum vermeidbarer, letztlich aber nicht unproblematischer Finanzierungsweg, weil er zu Vorfahrtsregeln im Forschungswettbewerb führt, in denen häufig wissenschaftliche Großprojekte bevorzugt werden, deren gemeinsame Fragestellungen dem Prinzip des "kleinsten gemeinsamen Nenners" verpflichtet sind. Nicht die Förderung der Einheit von innovativer Forschung und exzellenter Lehre, sondern drittmittelstrategische Erwägungen stehen im modernen Wissenschaftsbusiness regelmäßig im Vordergrund.

Während die Exzellenzinitiative Forschungs- und Lehrexzellenz durch den Einheitsbrei kollektiver Projektdesigns zu ersetzen droht, sind die Drittmittelstrategien, die Finanzierungsmöglichkeiten außerhalb öffentlicher Förderinstitutionen ausloten, häufig problematisch, weil sie zu engen Interessensüberscheidungen von Wissenschaft mit Wirtschaft und Politik führen. Es stellt sich die Frage, welchen Grenzen Verstrickungen von Politik und Wirtschaft mit der Wissenschaft unterliegen.

Wie pragmatisch darf die moderne Wissenschaftsorganisation in ihrer Finanzbeschaffung verfahren, ohne dass ihre Unabhängigkeit in Gefahr ist? Ist es zu viel verlangt, wenn zum Beispiel der französische Philosoph Jacques Derrida in seinem Buch "Die unbedingte Universität" von der Universität fordert, dass sie nur in kritischer Distanz zur militärischen Staatsmacht, zu ökonomischen Mächten, zu medialen, ideologischen, religiösen und kulturellen Mächten ihrer gesellschaftlichen Aufgabe nachkommen kann?

Die geltende Zivilklausel der Uni Bremen, über deren Zukunft am 25. Januar diskutiert werden soll, setzt an dieser Stelle der Kolonialisierbarkeit der Wissenschaft durch Politik und Wirtschaft eine klare Grenze: Die autonome Universität, so das Bekenntnis der Zivilklausel, darf nicht in militärische Interessen verstrickt werden. Diese Grenzziehung ist sinnvoll und wichtig, weil sie die Friedenspflicht des Grundgesetzes, wie sie auch in den Artikeln 1 und 26 des Grundgesetzes zum Ausdruck kommt, in den wissenschaftlichen Alltag übersetzt. Dem Friedensauftrag des Grundgesetzes in dieser Form nachzukommen, ist keine Beschränkung der Wissenschaftsfreiheit, wie manche Gegner der Zivilklausel behaupten, sondern befolgt im Gegenteil den Verfassungsauftrag, für eine "freie und unabhängige" Wissenschaft zu sorgen.

Der Frankfurter Verfassungsrechtler Erhard Denninger hat die Kombination von Grundsätzen der Wissenschaftsfreiheit und Friedenspflicht in Form der Zivilklausel in einem Gutachten zu einer Zivilklausel am Karlsruher Institut für Technologie daher zu Recht als grundgesetzkonform bezeichnet. Es liegt in der Ironie der Debatte über die Zukunft der Zivilklausel an der Universität Bremen, dass sie erst dadurch richtig in Schwung gekommen ist, dass der Vorstandsvorsitzende der OHB, Marco Fuchs, im Juni letzten Jahres im Zuge der Diskussionen um die Stiftungsprofessur seines Unternehmens die Universität vor die Wahl gestellt hat, entweder die Zivilklausel zu ändern oder auf die Professur zu verzichten.

Eine Uni, die ihren eigenen Freiheitsanspruch ernst nimmt, darf sich auf eine solche Forderung nicht einlassen. Sie darf sich nicht darauf einlassen, das Unantastbare durch den Arbeitsauftrag, die Klausel zu "aktualisieren", antastbar zu machen. Wenn das Ergebnis der Debatte im Akademischen Senat sein sollte, dass die Uni in eine Prüfung der "Aktualität" der Klausel eintreten wird, hat die Wissenschaftsfreiheit schon verloren.

Die Uni würde unter wirtschaftlichem Druck ihre Autonomie in doppelter Hinsicht verraten: zum einen, weil sie die Grenzziehung zur Militärforschung aufgäbe, zum andern aber, weil sie es trotz aller gegenteiligen Beteuerungen zuließe, dass ein Drittmittelgeber die Grundlagen der Forschungsfreiheit diktiert, indem er seine Förderung davon abhängig macht, dass die Uni mit ihrer pazifistischen Tradition bricht. Wer die Zivilklausel zur Disposition stellt, gibt dem Druck eines Drittmittelgebers nach, verschiebt das Grundverständnis autonomer Wissenschaft grundlegend.

Dabei gibt es im konkreten Fall keinerlei Gründe, sich von der Zivilklausel loszusagen. Wenn es wirklich so ist, dass die Grundlagenforschung der durch OHB geförderten Raumfahrtprofessur keine militärische Relevanz hat, wird es ein Leichtes sein, schon jetzt den Stiftungsvertrag anzupassen und durch einen Passus zu ergänzen, dass die Uni als Inhaberin der Rechte an den Forschungsergebnissen einer militärischen Nutzung derselben nicht zustimmen wird. Dem Ausschluss militärischer Nutzung durch einen modifizierten Stiftungsvertrag kann man nicht entgegenhalten, dass eine Unterscheidung von ziviler und militärischer Grundlagenforschung nicht möglich sei.

Was "militärische Nutzung" ausmacht, ist gesetzlich bestimmt. Im Rahmen der Exportregulierung und des Völkerrechts gibt es langjährige Abgrenzungspraktiken bei "dual use"-Gütern, die sowohl zivil als auch militärisch genutzt werden können. An diesen Regelungen kann man sich ausrichten, wenn man Orientierungshilfe sucht, wann eine militärische Verwendung vorliegt und wann nicht. Die Zivilklausel bezieht sich richtigerweise auf grundlagen- und anwendungsbezogene Forschung. Sie schützt ohne Einschränkung die Freiheit der Wissenschaft vor Kolonialisierung durch wirtschaftliche und militärische Interessen. Wer sie "aktualisieren" möchte, passt nicht die Realität der Rechtsnorm, sondern die Rechtsnorm der Realität an. Das stellt die Wissenschaftsfreiheit zur Disposition.

Eine Gegenrede von Arnim von Gleich findet sich hier

Andreas Fischer-Lescano

39, ist Professor für Öffentliches Recht, Europa- und Völkerrecht an der Universität Bremen. Er ist geschäftsführender Direktor des Zentrums für Europäische Rechtspolitik (ZERP).

Sören Böhrnsen

26, studiert an der Universität Bremen Jura und arbeitet beim Allgemeinen Studierendenausschuss (AStA) der Uni Bremen.

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