■ PDS und ÖDP klagen erfolgreich: Fünfprozenthürde in NRW gekippt
Münster (AFP) – Nordrhein-Westfalens Verfassungsgericht hat gestern in Münster die Fünfprozentklausel bei Kommunalwahlen gekippt. Die Richter gaben mit ihrem Urteil einer Organklage der PDS und der Ökologisch-Demokratischen Partei (ÖDP) gegen den Düsseldorfer Landtag statt. Die beiden kleinen Parteien hatten eine Verletzung der Chancengleichheit durch die Sperrklausel geltend gemacht. Das Düsseldorfer Parlament gerät dadurch in Zugzwang: Die nächsten Kommunalwahlen in NRW sollen am 12. September stattfinden. Um den Termin einzuhalten, muß das Parlament nun das Wahlgesetz ändern. In der Urteilsbegründung hob das Landesverfassungsgericht hervor, der Düsseldorfer Landtag habe das in der Verfassung verankerte Recht der klagenden Parteien auf Chancengleichheit bei der Wahl verletzt, indem er die Sperrklausel „nicht aufgehoben oder abgemildert“ habe. Die Fünfprozentklausel wurde für Kommunalwahlen in anderen Bundesländern längst abgeschafft oder gar nicht erst eingeführt, darunter Bayern, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Niedersachsen.
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