piwik no script img

■ Am RandePDS muß Entlassenen Abfindung zahlen

Kassel (AP) – Das Bundesarbeitsgericht in Kassel hat entschieden, daß die PDS ihren zur Personaleinsparung entlassenen früheren hauptberuflichen Mitarbeitern Abfindungen zahlen muß. Die Entscheidung stützt sich auf einen von der Gewerkschaft HBV mit dem Parteivorstand und der ehemaligen Betriebsgewerkschaftsleitung der PDS im Jahre 1990 abgeschlossenen Sozialplan. (Az.: 10AZR 582/96).

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen