: P-Abteilung...
■ Vorschlag zur „Umverteilung“ der Aufgaben der P-Abteilung der Staatsanwaltschaft / AL dagegen
Die Kommisson zur Umstrukturierung der Staatsanwaltschaft hat der Justizsenatorin jetzt einen Vorschlag zur Frage der Auflösung der politischen Abteilung der Staatsanwaltschaft unterbreitet. Nach Informationen der taz ist darin vorgesehen, daß die alten Strukturen der P-Abteilung zwar aufgelöst, für einen wesentlichen Teil der bisherigen Aufgaben aber Schwerpunktgruppen bei den einzelnen Buchstabendezernaten gebildet werden sollen. Justizsprecher Christoffel bestätigte gestern, daß der Vorschlag auf „eine Umverteilung“ der bislang in der P-Abteilung konzentrierten Arbeitsgebiete abzielt. Er wollte dazu aber keine näheren Angaben machen, weil „das interne Diskussionspapier“ von der Arbeitsgruppe „noch nicht abschließend beraten“ sei. Eine Entscheidung der Justizsenatorin werde erst ergehen, wenn der endgültige Bericht der Kommisson vorliege. Gerechnet werde damit nicht vor Mitte kommender Woche.
Nach Informationen der taz werden die vier Schwerpunktgruppen in dem internen Papier wie folgt definiert: - Jugendschutz und Pornographie, Organisationsdelikte (Rechtsradikalismus und Staatsschutzdelikte), - Gruppengewalt (Demonstrationen, Ausschreitungen bei Fußballspielen, Polizeiübergriffe), Pressedelikte, Immunitätsangelegheiten, Ost-West -Angelegenheiten. Die Sachbearbeiter der jeweilgen Arbeitsgruppen sollen nicht mehr, wie bisher, zusammen in einer Abteilung sitzen, sondern den einzelnen Buchstabendezernaten der Staatsanwaltschaft angegliedert werden.
Nach Angaben von Justizsprecher Christoffel wurden die Generalstaatsanwälte beim Land- und Kammergericht über den Vorschlag „vorab“ informiert, um ihnen Möglichkeit zu geben, „frühzeitig“ auf den Diskussionsprozeß einwirken zu können. Die Rechtspolitische Sprecherin der AL, Renate Künast, kündigte auf Nachfrage an, daß eine „schlichte Umverteilung“ der P-Abteilung für die Al „nicht akzeptabel“ sei. Die Auflösung der Spezialzuständigkeiten sei mit der SPD einvernehmlich beschlossen worden. Die AL vertrete auch weiterhin, daß die Verfahren ganz normal über die Buchstabenzuständigkeit der Dezernate abgewickelt werden müßten.
plu
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