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Ota Filips schwieriger Umgang mit der Vergangeheit

■ Der tschechische Autor soll mit dem ČSSR-Geheimdienst zusammengearbeitet haben

Berlin (taz) – Ota Filip ist ein zur Melancholie neigender tschechischer Fabulierkünstler, dessen Arbeiten auch das deutsche Publikum ergötzen, seit er, 1974 aus der ČSSR emigriert, sich im Bayrischen niedergelassen hatte. Filip rückte mit viel Verve den „weißen Flecken“ in der Beziehungsgeschichte beider Länder auf den Leib. Nur mit seiner eigenen Vergangenheit tat er sich schwer. Jetzt hat ein deutscher Dokumentarist, Jürgen W. Möller, diese Vergangenheit in dem Film „Der lachende Barbar“ auszuleuchten versucht.

Möller behandelt im wesentlichen zwei biographische Komplexe: zum einen habe Filip zu Beginn der 50er Jahre als Wehrpflichtiger in einer Bausoldaten-Kompanie eine Reihe von Kameraden erst zur Desertion angestiftet und sie anschließend verraten. Zum zweiten habe er nach der Besetzung der ČSSR im Gefängnis sitzend eine Verpfiichtungserklärung für den tschechischen Sicherheitsdient unterschrieben.

Im Gespräch mit dem Spiegel dieser Woche gesteht Filip zu, er sei als Soldat nach seiner Inhaftierung unter den Mißhandlungen zusammengebrochen und habe ein Geständnis unterzeichnet, keineswegs aber hätte er seine „Mitverschwörer“ ans Messer geliefert. Filip wird heute von den damaligen Leidensgenossen schwer belastet, aber Klarheit werden nur die Akten der Untersuchung bringen können, die der Sicherheitsdienst damals führte. Nach 1968 verfaßte Filip ein Flugblatt gegen die sowjetische Besatzung, wurde gefaßt und verurteilt. Im Milieu der Emigration, zu der Filip 1974 stieß, begegnete man dem Neuankömmling mit Vorsicht. Er galt als wenig widerstandsfähig gegenüber der Repression, konkrete Vorwürfe wurden allerdings nie erhoben, auch nach der „samtenen“ Revolution nicht.

In der tschechischen Diskussion über die „Verstrickung“ von Spitzeln wird mehr als bei uns auf die Frage abgehoben, unter welchen Umständen die Verpflichtungserklärung abgegeben wurde und was aus ihr folgte.

So meint Petr Uhl, ehemals Charta-77-Aktivist und langjähriger Häftling des Regimes: „So eine Verpflichtung ist ein Vertrag. Im Fall von Filip wurde er abgepreßt, kann ihm also nicht angelastet werden.“ Nach Uhls Kenntnis hat Filip weder in der ČSSR noch später, in der Emigration, Angehörigen der tschechoslowakischen Opposition geschadet. Das aber sei das wesentliche Kriterium.

Die Schriftstellerin Lenka Prohaskova, von Filip scharf kritisiert, also unverdächtig, erklärt darüber hinaus, Filip habe nicht nur ihr vom Westen aus in der Zeit des Realsozialismus geholfen. Prohaskova, Uhl und die Bürgerrechtlerin Anna Sabatova sind sich allerdings einig, daß Filip unbedinbgt von sich aus die Karten hätte auf den Tisch legen müssen. Dazu sei es jetzt zu spät – zum Schaden nicht nur des Schriftstellers, sondern auch der tschechisch-deutschen Beziehungen. Christian Semler

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