Osterholzer Feldmark: „Ohrfeige für den Senat“
BVG: Bremer müssen wieder ran
Feiern wollten sie sowieso, „aber jetzt stellen wir noch ein paar Kisten Sekt mehr kalt“, freut sich Claus Aumund-Kopp vom Verein Osterholzer Feldmark. Er hat „das gute Gefühl, etwas erreicht zu haben.“ Bis vors Bundesverfassungsgericht (BVG) haben sich drei von Enteignung bedrohte Familien mit einer Normenkontrollklage gegen die Entwicklungssatzung vorgewagt.
Jetzt haben die hohen Richter das Verfahren an das Bremer Oberverwaltungsgericht (OVG) zurückverwiesen. Darin sieht Aumund-Kopp eine „schallende Ohrfeige für den Senat und das OVG“ und den „Anfang vom Ende“ des gesamten Projekts. In der Osterholzer Feldmark sollen auf einem Areal in der Größe von rund 250 Hektar Kleingärten, Wohnungen und ein Landschaftspark inklusive Reiterwiesen, Erholungsflächen und Naturschutz entstehen, einige Bebauungspläne sind schon im Verfahren.
Aumund-Kopp meint, das Karlsruher Urteil habe das Projekt „höchst unwahrscheinlich gemacht, zumindest haben wir Zeit gewonnen, bis die Bagger rollen“.
Im Bauressort sieht man die Lage etwas anders. Sprecher Olaf Joachim verweist darauf, dass „unsere Juristen in einer ersten Sichtung der Entscheidung die Wohnbebauung, die Ausgleichs- und die Naherholungsflächen nicht in Frage gestellt haben. Das ist doch schon Einiges“.
Immerhin sind in der Osterholzer Feldmark rund 2.000 Wohneinheiten, meist Einfamilienhäuschen, geplant.
Andererseits verweisen die Karlsruher Richter aber in ihrem Entscheid darauf, dass für Reitanlagen und Kleingärtner nicht einfach enteignet werden könne, weil die Vorbehalte der Anwohner nicht ausreichend berücksichtigt worden seien. Aumund-Kopp: „Karlsruhe hat das OVG aufgefordert, die Argumente nachzubessern“
Seinen Eltern gehört ein Hof mit 20 Hektar Fläche, dem das Aus per Enteignung droht: Mitten im Erschließungsgebiet so zu sagen ein Dorn in den Augen der Planer. Natürlich war den Aumund-Kopps schon angeboten worden zu verkaufen, damit aus den Äckern Pferdekoppeln werden könnten.
Aber die Leute wollen nicht von ihrer Scholle: „Ich bin hier aufgewachsen, ich kenne hier jeden Hasen mit Namen“, betont Aumund-Kopp. Seine Familie werde nicht nach Niedersachsen ziehen, „nicht für zwei und nicht für 200 Mark pro Quadratmeter“. Die anderen beiden klagenden Familien natürlich auch nicht. Immerhin gehört allen zusammen die Hälfte der landschaftsgeschützten Fläche.
Wie die Bürgerinitiative meinen natürlich auch die Grünen, dass die geplante Bebauung der Osterholzer Feldmark „überflüssig wie ein Kropf“ ist. Im Bremer Osten stünden genug Flächen für Bauwillige zur Verfügung, beispielsweise im Baugebiet Ehlersdamm“, ärgert sich die Bürgerschaftsabgeordnete Karin Krusche. Aber: „Der Senat setzt weiter auf Flächenverbrauch im großen Stil“.
Was mit dem Gelände passiere, sei tatsächlich in erster Linie eine politische Entscheidung. Krusche: „Der Senat wäre gut beraten, den Bürgerprotest vor Ort ernst zu nehmen und endlich auf das unsinnige Projekt zu verzichten.“ ksc
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