: Ost-EU-Arbeiter müssen warten
Kanzler Schröder: Arbeitnehmer aus osteuropäischen Beitrittsstaaten sollen nach Übergangsfrist Freizügigkeit in der EU erhalten. Zeitraum von sieben Jahren anvisiert
WEIDEN ■ rtr Arbeitnehmer aus Osteuropa sollten nach Ansicht von Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) auch nach einem EU-Beitritt ihrer Länder erst nach einer Übergangsfrist freien Zugang zum Arbeitsmarkt der Europäischen Union bekommen.
In der Regel solle ein ungehinderter Zugang zum gesamten EU-Arbeitsmarkt sieben Jahre nach dem Beitritt des jeweiligen Landes möglich sein, sagte Schröder am gestern im oberpfälzischen Weiden. Unter bestimmten Voraussetzungen könne die Beschränkung bei einzelnen Ländern auch vorher aufgehoben werden. Auch die Dienstleistungsfreiheit zum Beispiel in der Bauwirtschaft und im Handwerk solle in der Übergangsperiode beschränkt werden, sagte Schröder.
Die EU verhandelt derzeit unter anderem mit Polen, Ungarn und Tschechien über einen Beitritt. Besonders strukturschwache Grenzregionen rechnen mit einer Belastung durch die Zuwanderung billigerer Arbeitskräfte aus den osteuropäischen EU-Beitrittskandidaten. Schröder sagte, wenn es im Zuge der EU-Erweiterung zu sofortiger Freizügigkeit auf dem Arbeitsmarkt käme, wäre Deutschland mit einem verstärktem Zuzug konfrontiert. Dies wäre für Teile des Arbeitsmarktes nicht verkraftbar. „Vernünftige Übergangsregelungen liegen genauso im Interesse der bisherigen Mitgliedsstaaten wie der Beitrittskandidaten“, sagte Schröder. Das vorgestellte Fünf-Punkte-Konzept zum Arbeitskräftezugang solle flexibel gestaltet werden. Nach fünf Jahren sollten Pflichtüberprüfungen stattfinden, „eine Art Besichtigungstermin“, nach denen eine Verkürzung der Übergangsfristen möglich sei. Bei Arbeitskräftemangel in den alten Mitgliedsstaaten solle es zudem durch nationale Regelungen möglich sein, einen früheren kontrollierten Zugang von Arbeitskräften zu erlauben.
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