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Orlet an der Leine

■ Der Mannheimer Skandalrichter darf nicht über Nichtdeutsche richten

Karlsruhe (AFP/taz) – Rainer Orlet, beisitzender Richter am Landgericht Mannheim, darf nicht richten. Das Oberlandesgericht Karlsruhe hält ihn in einer Strafsache gegen vier Nichtdeutsche mit linker politischer Meinung für befangen. Die vier Männer sind angeklagt, bei einer Kurdendemonstration Polizisten angegriffen zu haben. Orlets öffentliche Äußerungen zum Fall Deckert begründeten „bei den Angeschuldigten ausländischer Herkunft, denen aus linksgerichteten Motiven heraus begangene Straftaten vorgeworfen werden, die Besorgnis der Befangenheit“, begründete das Oberlandesgericht seine Entscheidung. Die Äußerungen könnten „als erhebliches Verdachtsmoment dafür aufgefaßt werden“, daß Orlet den politischen Zielen des NPD-Chefs nahestehe, zu denen auch eine „dezidierte Ausländerfeindlichkeit“ gehöre. Auch habe Orlet öffentlich seine Abneigung gegen „die Linken“ bekundet. Die Anträge auf Ablehnung auch des Vorsitzenden Richters und der zweiten Beisitzerin, die ebenfalls an dem Deckert-Urteil beteiligt waren, verwarf das Oberlandesgericht. Nicht allein die Urteilsbegründung sei für Deckerts Befangenheit ausschlaggebend, sondern insbesondere seine späteren öffentlichen Erklärungen zu dem Thema, begründeten die Richter diese Unterscheidung.

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