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Oligarchen in der UkraineTumult im Parlament

Mit einem neuen Gesetz will Präsident Selenski den Einfluss von Oligarchen begrenzen. Kritiker warnen vor einem Machtzuwachs des Staatschefs.

Oppositionsprotest vor dem Parlament in Kiew am Donnerstag Foto: Irina Yakovleva/ITAR-TASS/imago

Berlin taz | In zweiter Lesung hat das ukrainische Parlament mit 279 von 226 erforderlichen Stimmen am Donnerstag ein Gesetz zur Eindämmung des Einflusses der Oligarchen verabschiedet. Wer drei von vier Kriterien erfüllt, wird in ein noch zu schaffendes Oligarchenregister eingetragen. Die vier Kriterien sind Beteiligung am politischen Leben, Besitz eines Massenmediums oder eine wichtige Funktion in diesem, Besitz eines Unternehmens mit Monopolstellung und ein Eigentum von mindestens 75 Millionen Euro.

Registrierte Oligarchen dürfen keine politischen Parteien, Demonstrationen oder Meetings finanzieren, nicht an der Privatisierung großer Wirtschaftsobjekte teilnehmen. Und sie müssen mit dem diskriminierenden Label eines registrierten Oligarchen leben.

Das kann jeglichen politischen Ambitionen einen Strich durch die Rechnung machen. Hohe Beamte, Direktoren staatlicher Betriebe und Abgeordnete müssen Kontakte mit Oligarchen „oder deren Vertreter“ melden. Das gilt auch dann, wenn sich diese nicht als Vertreter von Oligarchen zu erkennen gegeben haben. Auch ein E-Mail Verkehr gilt als „Kontakt“.

Bei der Verabschiedung des Gesetzes kam es zu tumultartigen Szenen. Vertreter von Oppositionsparteien warfen der Regierung eine Einschränkung demokratischer Rechte vor. Insbesondere empörte die Opposition das „ad hoc“-Abstimmungsverfahren.

Abstimmung en bloc

So war über das Gesetz und über 1000 Änderungsvorschläge en bloc abgestimmt worden, ohne dass das Gesetz den Abgeordneten in seiner schriftlichen Endfassung vorgelegen hatte. Es sei das gute Recht eines jedes Abgeordneten, so kritisierte der Deputierte Serhij Rachmanin von der Oppositionspartei Golos, nicht nur Gesetzesänderungen einzubringen, sondern auch über das Gesetz zu debattieren.

Irina Heraschtschenko von der Poroschenko-Partei „Europäische Solidarität“ beschimpfte Versammlungsleiter Ruslan Stefantschuk wütend als „Lukaschenko“ und brüllte ein „Stoppt die Diktatur“ in den Parlamentssaal. Bei der „Europäischen Solidarität“ fühlte man sich bei dem Gesetz und dessen schnellen Durchpeitschen an Ex-Präsident Viktor Janukowitsch erinnert, der am 16. Januar 2014 auch in einem Eilverfahren die demokratischen Rechte von Politik und Medien sowie die Versammlungsfreiheit eingeschränkt hatte.

Am Freitag kam dann das böse Erwachen, als die Abgeordneten erkannten, dass einige Passagen des Gesetzes einander widersprechen und die Abstimmung in der nächsten Woche wiederholen werden muss.

Ausgelöst hatte dieses Chaos ein Änderungsvorschlag von Parlamentssprecher Rasumkow laut dem die Verantwortung für das Oligarchenregister bei der Nationalen Agentur für Korruptionsprävention liegen soll. Beabsichtigt hatte der von Präsident Selenski eingebrachte Gesetzentwurf jedoch, dass diese Verantwortung beim Nationalen Sicherheits- und Verteidigungsrat liegt. So ist es auch in anderen Passagen festgehalten.

Auf autoritären Abwegen

Beobachter gehen davon aus, dass die von Parlamentssprecher Dmitro Rasumkow vorgenommene Änderung im Sinne von Präsident Selenski abgewandelt wird und die Aufsicht über die Eintragungen in das Oligarchenregister dann auf den Nationalen Sicherheits- und Verteidigungsrat übergeht. Dessen Mitglieder ernennt der Präsident.

Mit diesem neuen Gesetz, so Andrej Golowatschew von dem in der Ukraine gesperrten Portal strana.news, baue Präsident Selenski seine Macht weiter aus. Nun sei die Ukraine auf dem Weg zu einem autoritären Regime.

Tetjana Chutor, Leiterin des „Instituts für Gesetzesinitiativen“, beklagt in der Ukrajinska Prawda die ungeheure Machtfülle, die der Nationale Sicherheits- und Verteidigungsrat nun habe. Letztlich seien die Bestimmungen so unklar formuliert, dass nicht nur Oligarchen, sondern auch Geschäftsleute in dieses Register geraten können, fürchtet sie. Allein der Begriff „Beteiligung am politischen Leben“ sei sehr weit auslegbar. Wer also eine Lautsprecheranlage für eine Demonstration vermiete oder Broschüren für eine politische Aktion drucke, erfülle schon das Kriterium einer Beteiligung am politischen Leben.

Für Jewgen Sacharow von der Charkiwer Menschenrechtsgruppe ist das Gesetz verfassungswidrig. „Dieses Gesetz wird zu neuen Verfolgungen politischer Gegner, Chaos und Rechtlosigkeit führen“, so Sacharow auf dem Portal der „Menschenrechtsgruppe Charkiw“.

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3 Kommentare

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  • Nach dieser Definition - wieviele politikrelevante Oligarchen gibt es wohl in Deutschland????

  • Ist es nicht das, was hier immer gefordert wird, dass Politik und Wirtschaft getrennt laufen?



    Was mich dazu interessieren würde, ist, was ein Oligarch in der Ukraine bei Demonstrationen außer Lautsprecheranlagen und Flyern finanziert. Gehören dazu auch die Arbeiten der Polizei und der Müllabfuhr? Das könnte dann schon ein erheblicher Kostenfaktor werden.

  • Das nenn' ich ja mal kreativ.