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Ohne Kasse geht nichts

Arztbehandlung im Ausland nach Rechtsgutachten vor dem EuGH vielleicht doch von Krankenkassen abhängig

LUXEMBURG afp ■ Im Streit um die Kostenerstattung für Arztbehandlungen im Ausland zeichnet sich eine Überraschung beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) ab. In einem Rechtsgutachten erklärte Generalanwalt Ruiz-Jarabo gestern, Krankenkassen dürften solche Behandlungen von einer Zustimmung abhängig machen, wenn nach dem nationalen Gesundheitssystem die Behandlung als so genannte Sachleistung direkt von den Krankenkassen bezahlt wird.

Konkret ging es um zwei Fälle aus den Niederlanden. Eine Versicherte ging während ihres Urlaubs in Deutschland zum Zahnarzt. Eine weitere begab sich für eine Kniegelenksspiegelung nach Belgien. Eine Genehmigung ihrer Krankenkasse holten sie vorher nicht ein, wollen aber das Geld von ihnen zurückerstattet haben. Auch nach deutschem Recht ist eine solche Genehmigung erforderlich, abgesehen von Notfällen und Erkrankungen im Ausland.