: Offenlegung der Mieten
VERBRAUCHERSCHuTZ Sechs-Punkte-Plan für bezahlbares Wohnen und Bauen vorgelegt
Die Mietpreisspirale dreht sich weiter, und in deutschen Großstädten sind Nettokaltmieten – also ohne Nebenkosten wie Strom, Wasser und Heizung – bis zu 15 Euro keine Seltenheit mehr. Für Normalverdiener sei das kaum mehr bezahlbar, moniert der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Um die Situation bundesweit zu verbessern, müsse die kommende Bundesregierung dringend handeln, heißt es in einem Sechs-Punkte-Plan für bezahlbares Wohnen und Bauen der vzbv, über den Zeitungen der Funke-Mediengruppe am vergangenen Sonntag berichteten.
Eine Kernforderung ist demnach, dass die vor gut zwei Jahren eingeführte Mietpreisbindung strenger eingehalten werden müsse. Dazu müssten die Vermieter gesetzlich beim Abschluss eines neuen Mietvertrages verpflichtet werden, „die bisher verlangte Miete anzugeben“, fordern die Verbraucherschützer. Nur durch eine solche generelle Offenlegung der Mieten könnten die Mieter prüfen, ob die neue Miete nicht die erlaubten Erhöhung von bis zu zehn Prozent überschreitet. Weitere Forderungen sind ein gesetzlich festgelegter Höchstsatz für Maklercourtagen sowie die Absenkung der Modernisierungsumlage. Zudem sollte der Bund für den sozialen Wohnungsbau verantwortlich bleiben.
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