ÖDP klagt gegen Benachteiligung: Zu viele Zuschüsse für die Großen
Die Konservative Ökopartei ÖDP will in Karlsruhe gegen eine „verschleierte“ Parteienfinanzierung vorgehen. Parteien wie die ÖDP würden benachteiligt.
BERLIN taz | Die Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP) hat mit einer Verfassungsklage die sogenannte verdeckte Parteienfinanzierung angegriffen. Die Mittelvergabe an Fraktionen, Abgeordnete und politische Stiftungen benachteilige kleine Parteien wie die ÖDP.
Die Klageschrift hat der konservative emeritierte Rechtsprofessor Hans Herbert von Arnim verfasst, der sich seit Jahrzehnten einen Namen als Parteienkritiker gemacht hat. Ihm geht es weniger um die Nachteile für die ÖDP, sondern um die vermeintliche „Selbstbedienungsmentalität“ der etablierten Parteien.
Von Arnim kritisiert, dass die vom Bundesverfassungsgericht verfügte Deckelung der direkten Parteienfinanzierung umgangen wird. 2012 erhalten die Parteien 151 Millionen Euro direkte Zuschüsse vom Staat. Daneben bekommen aber auch die Bundestagsfraktionen 81 Millionen Euro Staatszuschüsse und die Bundestagsabgeordneten dürfen für 152 Millionen Euro persönliche Mitarbeiter anstellen.
Hinzu kommen 92 Millionen, die die parteinahen Stiftungen für ihre Inlandsarbeit erhalten. Diese „verschleierte“ Parteienfinanzierung sei seit den 60er-Jahren geradezu explodiert. So hätten sich etwa die Fraktionsgelder verfünfzigfacht, so von Arnim. Und obwohl es verboten ist, übernähmen Fraktionen, Abgeordnete und Stiftungen „immer mehr“ Aufgaben der Parteien, so die Klageschrift. Mit seiner letzten Verfassungsklage hatte von Arnim Erfolg. Im November 2011 kippte er mit einer Wahlbeschwerde die Fünfprozentklausel bei Europawahlen.
Gegen die Parteienfinanzierung ist in Karlsruhe seit Februar auch eine Klage der Piratenpartei anhängig. Dies wandte sich gegen eine Änderung des Parteiengesetzes im Sommer 2011, die angeblich zu einer Umverteilung von Staatszuschüssen von kleinen Parteien zur etablierten Konkurrenz führte.
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