■ O-Ton: Haft für Häftling
„Einen ungewöhnlichen Job übernahm ein 30jähriger Pole für einen 24jährigen Landsmann: Am 9. April trat er eine zweieinhalbjährige Haftstrafe an, zu der der 24jährige wegen Drogenvergehens verurteilt worden war. Der 30jährige meldete sich zum offenen Strafvollzug. Im Juni kam ein weiterer Haftbefehl wegen Verdachts des Raubes und Förderung der Prostitution hinzu, so daß der Häftling in den geschlossenen Vollzug verlegt wurde. Freitag ergab sich die Notwendigkeit, die Personalien zu überprüfen. Ein Unbekannter hatte der Polizei mitgeteilt, daß sich der Falsche in Haft befinde. Der 30jährige hat sich zu seinem Motiv nicht geäußert. Wegen des Verdachts der Strafvereitelung wurde er am Wochenende einem Bereitschaftsrichter vorgeführt und erhielt – Haftbefehl. Nach dem 24jährigen wird gefahndet.“Polizeibericht
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