Nordseeinseln verlieren Rechtsstreit: Aussicht auf Windräder
Borkum und Wangerooge verlieren einen Rechtsstreit gegen zwei Windparks vor ihren Küsten. Sie befürchten Schiffsunfälle und ausbleibende Touristen.
HAMBURG taz Die Klagen der Nordseeinseln Borkum und Wangerooge gegen zwei Windparks vor ihren Küsten sind abgewiesen worden. Das Verwaltungsgericht Oldenburg erklärte sie am Mittwoch für unzulässig, weil die Gemeinden nicht in ihren Rechten betroffen seien. Die Inseln hatten geltend gemacht, die Windräder beeinträchtigten den Seeblick.
Gut 14 Kilometer nordwestlich von Borkum planen die Firmen EWE und Enova den Windpark Riffgat mit 44 Anlagen. 13 Kilometer nordöstlich von Wangerooge will das Unternehmen Energiekontor 14 Anlagen zum Windpark Nordergründe zusammenstellen. Die Anlagen vor Wangerooge sind mit der zurzeit größten möglichen Nennleistung von 5 Megawatt projektiert. Zusammen mit den Flügeln sind sie 147 Meter hoch.
Das Gewerbeaufsichtsamt in Oldenburg ist für die Genehmigung der Windparks zuständig, weil sie innerhalb der deutschen Zwölf-Seemeilen-Zone geplant sind. Offshore-Windparks weiter draußen in Deutschlands ausschließlicher Wirtschaftszone (AWZ) müssen vom Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) genehmigt werden. Der weitaus größte Teil der Windparks, die maßgeblich zur Energiewende in Deutschland beitragen sollen, ist auf hoher See in der AWZ geplant.
Die Windräder seien in der gleichen Entfernung geplant wie das 30 bis 35 Meter hohe Leuchtfeuer Alte Weser, das an zwei von drei Tagen im Jahr gut zu sehen sei, sagt Wangerooges Bürgermeister Holger Kohls. Er betrachtet die Windparks als "Horizontverschmutzung". Einer Umfrage nach würden die Windräder 12 bis 16 Prozent der Touristen massiv stören. "Es ist damit zu rechnen, dass Gäste wegbleiben", sagt Kohls.
Wegen der Nähe zum Weserfahrwasser sei überdies das Risiko groß, dass manövrierunfähige Schiffe in den Windpark drifteten und leckschlügen. Damit drohe eine Ölkatastrophe - der GAU für die Umwelt und für den Tourismus.
Die Windparks lägen außerhalb der Gemeindegebiete, urteilte hingegen das Gericht. Ihre Genehmigung könne das Selbstverwaltungsrecht der Inseln nicht beeinträchtigten. Negative Folgen für den Tourismus seien "nicht überzeugend dargelegt worden". Das Risiko von Schiffshavarien könne nicht den Windparks, sondern allenfalls den Schiffen zugerechnet werden. Gegen die Urteile kann Berufung eingelegt werden. (Az. 5A2025/08; 5A2653/08)
GERNOT KNÖDLER
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