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Nix verschenkt

■ Umweltbehörde wehrt sich gegen Vorwürfe

„Die Genehmigungsbehörde hat sich mit dem auseinanderzusetzen, was beantragt wird und nicht mit dem, was unter dem Aspekt der Einnahmesteigerung optimal wäre.“ Die Hamburger Umweltbehörde verwahrte sich gestern gegen Vorwürfe, sie habe bei der Genehmigung des Kraftwerks Tiefstack viel zu wenig Gebühren berechnet. 3,88 Millionen Mark, so hatte der Rechnungshof in seinem jüngsten Bericht gemeint, seien der Stadtkasse somit vorenthalten worden (taz berichtete).

Der Knackpunkt in dieser Auseinandersetzung liegt offensichtlich im unterschiedlichen Verständnis von Teilgenehmigungen. Während die Kritiker der Umweltbehörde meinten, für das Kraftwerk hätten Gebühren für insgesamt 31 solcher Genehmigungen anfallen müssen, die sich zu einer Gesamtsumme von knapp 4,5 Millionen Mark summiert hätten, sieht die Behörde das ganz anders. Das gesamte Projekt, so heißt es in der Stellungnahme, sei in zwei Teilschritten beantragt worden, für deren Genehmigung die entsprechenden Gebühren verlangt worden seien.

Alle weiteren Teilgenehmigungen hätten lediglich „durch die nachträglichen Statikberechnungen bedingte Detailabweichungen von den ursprünglichen Genehmigungen“ beinhaltet, somit seien mit ihnen auch keine gesonderten Herstellungskosten verbunden gewesen. Entsprechend seien die Gebühren dafür nach dem konkreten Verwaltungsaufwand der Behörde berechnet worden und nicht – wie bei anderen Genehmigungen üblich – nach den Herstellungskosten des Projektes. ch

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