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Niederlage für Spaghettimonster-KircheNudelmesseschilder verboten

Ein Gericht hat das Verbot von Messehinweisschildern der Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters in Templin bestätigt. Die Pastafaris wollen in Revision gehen.

Kein Messeschild erlaubt: Der örtliche Kirchenvorsitzende Rüdiger Weida mit dem Nudelmesseschild Foto: dpa

Frankfurt/Oder epd | Im Streit um die Aufstellung von Gottesdiensthinweisschilder für Nudelmessen im brandenburgischen Templin hat die Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters eine Niederlage vor Gericht kassiert. Das Landgericht in Frankfurt an der Oder wies in erster Instanz in einer am Mittwoch veröffentlichten Entscheidung die Klage der Pastafaris gegen das Land Brandenburg ab.

Seinen Anspruch auf Duldung der Gottesdiensthinweisschilder stützte der Kirchenverein auf eine zivilrechtliche Vereinbarung. Diese hatte das Land jedoch bestritten. Im Verlauf des Prozesses kündigte das Land dann vorsichtshalber eine möglicherweise zustande gekommene Vereinbarung über die üblicherweise an den Ortseingängen hängenden Schilder. Somit existiert laut Gericht keine Vereinbarung, auf die sich der Verein als organisierte „Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters Deutschland“ stützen kann.

Sollten die Pastafaris im Streit um die Hinweisschilder eine Gleichbehandlung gegenüber anderen Religionsgemeinschaften einfordern, wäre dies eine öffentlich-rechtliche Streitfrage, die von einem Verwaltungsgericht zu klären sei, entschied die Zivilkammer. Dabei berief sie sich auf das Gerichtsverfassungsgesetz.

Die Kläger hatten sich in dem Verfahren auf eine mündliche Vereinbarung zur Aufstellung der Hinweisschilder mit dem Landesbetrieb Straßenwesen berufen. Der Streit hatte 2014 begonnen, als die Spaghettimonster-Kirche im uckermärkischen Templin Hinweisschilder an einen Mast gehängt hatte, an dem bereits Schilder von anderen Religionsgemeinschaften hingen. Das Straßenbauamt nahm die Schilder der Pastafaris wieder ab.

Medienberichten zufolge erlaubte aber der Bürgermeister des Ortes, die Hinweisschilder bis zur Klärung des Streits vor Gericht an anderen städtischen Masten zu montieren.

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